Berlin Reform geplant für das Recht auf Zeugnisverweigerung

Berlin · Die Justizminister wollen das Recht auf Zeugnisverweigerung reformieren. Bislang greift dieses nur für Verheiratete, Verlobte und jene in Eltern-Kind-Beziehungen. Angesichts wachsender Zahlen von Patchwork-Familien soll das Zeugnisverweigerungsrecht "der Lebenswirklichkeit dieser Nähebeziehungen" angepasst werden. Darauf einigten sich die Justizminister der Länder gestern im rheinland-pfälzischen Deidesheim.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zog zur Begründung ein prominentes Beispiel heran. "Am deutlichsten wird es, wenn wir uns den früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck anschauen. Der müsste in einem etwaigen Prozess gegen seine Lebensgefährtin aussagen, obwohl er seit rund 20 Jahren mit ihr zusammenlebt", sagte Kutschaty unserer Redaktion. Gegen seine Frau müsse er nicht aussagen, obwohl er sie vielleicht schon seit 20 Jahren nicht mehr gesehen habe. Dieser Fall mache deutlich, erklärte Kutschaty "dass das schlichte Abstellen auf Verlöbnis und Ehe seinen ursprünglich völlig berechtigten Zweck verloren hat". Stattdessen sollte die Rechtslage auf die Nähe der Beziehung zielen.

(qua)
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