Berlin Regierung vergaß bei der Rente mit 63 den Mutterschutz

Berlin · Die Bundesregierung will eine Panne im Gesetz zur Einführung der Rente mit 63 nachbessern: Bisher werden Mutterschutz-Zeiten nicht auf die 45 Beitragsjahre angerechnet, die erforderlich sind, um bereits mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen zu können. Während des Mutterschutzes ist es Frauen aber verboten zu arbeiten. Betroffene berufstätige Mütter müssen also bislang mindestens zwei Monate länger arbeiten als Männer, um ebenso mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen zu können. Diese Ungleichbehandlung will das Sozialministerium rasch beseitigen. "Wegen des erkennbar engen Zusammenhangs zwischen dem Mutterschutz und Kindererziehungszeiten wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung des geltenden Rechts angezeigt ist", sagte eine Sprecherin des Ministeriums.

Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezuges werden dagegen anerkannt, wenn es um den Nachweis der 45 Beitragsjahre geht. Der Mutterschutz wird bisher als "beitragsfreie Zeit" eingestuft. "Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen", heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken, aus der die "Berliner Zeitung" zitierte. In vollem Umfang können allerdings nur die Jahrgänge 1951 und 1952 von der Rente mit 63 profitieren.

Werdende Mütter dürfen sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Eine berufstätige Mutter ist gegenüber einem Mann mit vergleichbarer Biografie also benachteiligt, weil nur sie schwanger werden kann. Die Ungerechtigkeit soll nun beseitigt werden. Sie betreffe aber einen "sehr beschränkten Personenkreis", sagte die Sprecherin.

(mar)
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