Düsseldorf Reker-Attentäter wollte Merkel töten

Düsseldorf · Frank S. nennt einen Polizisten vor Gericht "verlogenen Schweinehund".

Frank S., der im Oktober 2015 die damalige Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker mit einem Messerstich am Hals schwer verletzt hat, hätte am liebsten Angela Merkel getötet. Das soll der Messerstecher nach Darstellung eines Polizisten unmittelbar nach der Tat gesagt haben. S. bestreitet das.

Am sechsten Prozesstag im Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt traten gestern die drei Polizisten als Zeugen auf, die Frank S. mit dem Streifenwagen ins Polizeigefängnis gebracht hatten. Alle drei erinnern sich, dass S. während der Fahrt betont habe, dass er Reker habe töten wollen, weil sie als Sozialdezernentin mitverantwortlich dafür sei, dass die Flüchtlinge gegenüber der deutschen Bevölkerung bevorzugt würden. Er habe verhindern wollen, dass sich der Islam weiter ausbreite und in Deutschland eines Tages die Scharia, das islamische Rechtssystem, gelte. Ein Polizist, der das Fahrzeug lenkte, sagte, er wisse noch genau, dass Frank S. in diesem Zusammenhang gesagt habe, er würde wegen der Flüchtlingspolitik am liebsten Angela Merkel töten; doch an die Kanzlerin sei "schwer heranzukommen". Frank S. quittierte dies mit der Bemerkung "verlogener Schweinehund", woraufhin ihn die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza energisch zur Ordnung rief. Die beiden anderen Beamten konnten sich nicht an diese Merkel-Äußerung erinnern. Der Angeklagte bezweifelte die Aussagen der drei Beamten über seine angeblichen Bemerkungen zu Reker und äußerte den Verdacht, dass sie sich vor Prozessbeginn abgesprochen hätten. Frank S. hat stets beteuert, er habe Reker nicht töten, sondern mit seinem Messerangriff lediglich ein "Zeichen setzen" wollen. Wenn er sie hätte töten wollen, hätte er bloß erneut auf die am Boden liegende Frau einstechen müssen, hat er vor Gericht gesagt.

Zu Beginn der Verhandlung hatte S. die Abberufung seiner beiden Pflichtverteidiger beantragt, weil er zu ihnen kein Vertrauen mehr habe. Sie kümmerten sich zu wenig, starteten gegen ihn eine "Hetzkampagne" und kooperierten ohne sein Einverständnis mit der Presse. Außerdem sei er von einem Anwalt fälschlicherweise als V-Mann des Verfassungsschutzes bezeichnet worden. Hinzu komme, dass dieser Anwalt Alkoholiker sei: "Ich habe im Gerichtssaal seine Alkoholfahne gerochen." Die Richterin wies das Ansinnen von S. als unbegründet zurück. Vorausgegangen war ein heftiges Wortgefecht mit dem Angeklagten. "Stop. Halten Sie den Mund und hören Sie zu!", rief sie ihm mehrfach zu. Als S. maulte: "Ich weiß nicht, warum sie mich anmotzen", entgegnete die Richterin: "Seien Sie froh, dass Sie noch nicht erlebt haben, wenn ich motze."

(hüw)
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