Luxemburg/Berlin Residenzpflicht gilt nur ausnahmsweise

Luxemburg/Berlin · Flüchtlinge dürfen ihren Wohnsitz frei wählen. Einschränkungen setzt der EuGH enge Grenzen.

Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nur bei Integrationsproblemen auferlegt werden. Die Luxemburger Richter urteilten gestern, dass die Auflagen, die die Freizügigkeit sogenannter subsidiär Schutzberechtigter einschränken, grundsätzlich gegen EU-Recht verstoßen. Die Auflagen können allerdings rechtmäßig sein, wenn diese Menschen vergleichsweise große Integrationsprobleme haben, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mitteilte (Az: C-443/14 und C-444/14). In Deutschland, wo derzeit über eine Wohnsitzauflage auch für anerkannte Flüchtlinge diskutiert wird, stieß das Urteil auf ein geteiltes Echo. Das Vorschreiben des Wohnorts soll in Deutschland dafür sorgen, dass die Belastung durch die Zahlung von Sozialleistungen gleichmäßig auf alle Bundesländer verteilt wird. Eine Wohnsitzauflage, die allein Personen mit subsidiärem Schutzstatus aus dieser Erwägung heraus erteilt wird, stehe der Richtlinie aber entgegen, urteilte der Europäische Gerichtshof. Der subsidiäre Schutz wird Flüchtlingen gewährt, die nicht aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe politisch verfolgt werden, im Heimatland durch Krieg oder Folter aber ebenso bedroht wären.

In Deutschland gilt eine Wohnsitzauflage grundsätzlich für Flüchtlinge im Asylverfahren. Im Fall vor dem Luxemburger Gericht ging es um zwei 1998 und 2001 nach Deutschland gekommene Syrer, die als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden. Flüchtlinge mit dem Anerkennungsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben dagegen derzeit volle Freizügigkeit. Die Koalition will das aber ändern, um einen vermehrten Zuzug in den Städten mit den damit verbundenen Lasten und Ghettobildungen zu verhindern.

Das Bundesinnenministerium sieht die Gesetzespläne durch das Urteil nicht gefährdet. Der EuGH habe grundsätzlich entschieden, dass die Verhängung von Wohnsitzauflagen zulässig sei, sagte ein Sprecher. Das gelte nach Ansicht der Richter auch für anerkannte Flüchtlinge. Zudem verwies der Sprecher auf die integrationspolitischen Interessen: "Die eigentlichen Arbeiten an einem Gesetzentwurf können damit beginnen."

Der Deutsche Landkreistag forderte die schnelle Einführung dieser Auflage. "Ohne eine Wohnsitzauflage sind kommunale Integrationsangebote nicht planbar, und es ist nicht gewährleistet, dass sie die Flüchtlinge auch erreichen", sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke. Eine Sprecherin der EU-Kommission erklärte, die Möglichkeit der Wohnsitzauflage sei "ein wichtiges Element, um Sekundärbewegungen zu verhindern". Die Grünen lehnen die Pläne dagegen ab: "Wohnsitzauflagen dienen nicht der Integration, sondern erschweren sie", sagte der Innenpolitiker Volker Beck.

(epd)
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