Düsseldorf Richter billigen Kommunal-Soli

Düsseldorf · Die Kommunen in NRW müssen sich weiterhin gegenseitig mit Geld helfen.

Die Klage von über 70 nordrhein-westfälischen Kommunen gegen den sogenannten Kommunal-Soli ist vorerst gescheitert. Das von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Stärkungspakt-Gesetz, demzufolge seit 2014 die wohlhabenderen Kommunen des Landes jährlich rund 91 Millionen Euro an ihre notleidenden Nachbarn abgeben müssen, verstößt nach Auffassung des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Münster weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Landesverfassung, wie die Richter gestern bei der Urteilsverkündung erklärten. Die Kläger sahen im Kommunal-Soli einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Richter räumten zwar ein, dass der "Soli" in die Finanzhoheit der Kommunen eingreife. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Überschuldung vieler kommunaler Haushalte in NRW sei die Umlage am Ende aber ein Schutz für die Selbstverwaltungsgarantie. "Der Kommunal-Soli ist deshalb ausnahmsweise zulässig", erklärte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts.

Einige der Kläger-Kommunen wie die Stadt Monheim kündigten an, das Urteil in Karlsruhe anfechten zu wollen. Monheim war vor Jahren noch selbst hoch verschuldet und gehört nach einem harten Sanierungskurs jetzt zu den wohlhabendsten Kommunen in NRW. Entsprechend musste die Kommune allein im vergangenen Jahr mit 22,6 Millionen Euro besonders viel in den Soli-Topf einzahlen. "Wir fühlen uns für unser gutes Wirtschaften bestraft", sagte gestern die Monheimer Kämmerin Sabine Noll. Unterdessen öffnete die Landesregierung das Hilfsprogramm gestern für weitere Kommunen mit prekären Finanzen.

(RP)
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