Goslar Richter diskutieren über "Idiotentest"

Goslar · Der Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich mit Eignungstests und Autokameras.

Eine uneinheitliche Rechtsprechung für Promille-Sünder in Deutschland hat der Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT), Kay Nehm, beklagt. Während in vielen Bundesländern alkoholauffällige Kraftfahrer erst bei einem Wert von 1,6 Promille zum sogenannten Idiotentest müssten, liege die Grenze in anderen Ländern bei 1,1 Promille, sagte Nehm im Vorfeld des Juristentreffens. "Es geht ein Riss durch die Gerichte in Deutschland", beklagte der frühere Generalbundesanwalt. Er forderte den Gesetzgeber auf, "ein Machtwort zu sprechen" und für eine einheitliche Regelung zu sorgen.

Der 54. Verkehrsgerichtstag wird von knapp 2000 Experten aus zwölf Ländern besucht. Sie diskutieren in acht Arbeitskreisen über den psycho-sozialen Eignungstest und weitere aktuelle Verkehrsthemen. Auf das größte Interesse bei den Fachleuten stößt die Frage, ob die obligatorische Blutprobe für Alkoholfahrer mit mehr als 1,1 Promille abgeschafft werden und generell durch Atemalkohol-Analysen ersetzt werden kann.

Im Mittelpunkt steht auch das Thema Dashcams. Das sind Mini-Kameras, die an der Windschutzscheibe von Autos angebracht sind und den Fahrweg filmen. Dabei geht es um die Frage, ob die Bilder in Autos als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden sollen. Sogenannte Dashcams auf dem Armaturenbrett können während des Fahrens permanent laufen und so Unfälle und Verkehrsverstöße dokumentieren. Vor allem würden Auffahrunfälle, Rotlichtverstöße, Fahrbahnwechsel und Parkrempler gefilmt, sagte Nehm.

Der VGT-Präsident ließ erkennen, dass er der Nutzung dieser Aufnahmen im Einzelfall positiv gegenüber steht. Was allerdings niemand wolle, seien Denunzianten, die mit laufender Kamera andere Verkehrsteilnehmer anschwärzen.

(dpa)
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