Brüssel Richter stärken Rechte von Fluggästen

Brüssel · Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zugunsten von Passagieren auf Entschädigung bei Flugverspätungen gefällt. Ausschlaggebend für das Ausmaß einer Verspätung sei, wann nach der Landung mindestens eine Tür der Maschine geöffnet werde, urteilten die Richter.

Sie gaben einem Fluggast Recht, der eine Entschädigung eingefordert hatte, weil seine Verbindung zum Airport Köln/Bonn mehr als drei Stunden zu spät gewesen ist. Germanwings hatte argumentiert, dass die Maschine auf der Landebahn zwei Stunden und 58 Minuten später als geplant aufgesetzt habe.

(rtr)
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