Karlsruhe Richter Zügellos

Karlsruhe · Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. Wie sehr darf sich jemand in seiner Position im multimedialen Meinungskampf äußern? Er testet die Grenzen aus.

Auf hoher See und vor Gericht, so heißt es, befinde man sich in der Hand Gottes. Vor dem Bundesgerichtshof, insbesondere dem zweiten Strafsenat, befindet man sich indes in der Hand Fischers. Und ob das besser oder schlechter ist als in Gottes Obhut, hängt von der Seite der Richterbank ab, auf der man sitzt. Thomas Fischer jedenfalls sitzt dahinter. Er ist Vorsitzender Richter am höchsten deutschen Strafgericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort leitet der 63-Jährige den zweiten Strafsenat, der für Revisionen von Strafsachen etwa aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln zuständig ist.

Fischer ist ein umtriebiger Geist; jemand, der sich gern im Recht sieht, und der es noch lieber hat, wenn um diesen Umstand jedermann weiß. Man tritt ihm mit solchen Einordnungen nicht zu nahe, denn er nimmt sie selbst vor. Nachzulesen sind seine Selbsteinschätzungen wöchentlich in der mit durchschnittlich etwa 25.000 Zeichen sehr umfangreichen Kolumne "Fischer im Recht" auf "Zeit Online". Oder in einem seiner zahlreichen Interviews oder Gastbeiträge oder Kommentare.

Thomas Fischer, Honorarprofessor der Universität Würzburg, Herausgeber und Autor des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch, Bundesrichter, interpretiert sein Amt neu. Keiner seiner Amtsvorgänger konnte sich auf so vielen Kanälen in den Meinungskampf einmischen. Keiner nutzt diese heute so aus wie Fischer.

Er gerät damit unweigerlich in einen alten Konflikt. Nach dem Richtergesetz (Paragraf 39) müssen sich Richter innerhalb und außerhalb des Amtes so verhalten, dass "das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird". Das wird allgemein als Mäßigungsgebot interpretiert. Richter haben, so heißt es im Standardkommentar zum Richtergesetz, eine besondere Verantwortung, weil sie das Vertrauen gegenüber der Justiz insgesamt als Institution schützen müssen. Es gilt: Je weiter sich ein Richter in der Öffentlichkeit auf Dienstliches zubewegt, desto weiter muss er sich in seinen Äußerungen mäßigen.

Thomas Fischer denkt nicht daran. Im NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe attestiert er ihr in seiner Kolumne ein "teigiges Mondgesicht", eine "grauenhafte Frisur aus dem Bilderbuch des sachsen-anhaltinischen Weltniveaus". Nach der Durchsuchung bei Sebastian Edathy empfahl er dem Rechtsstaat, sich bei dem früheren SPD-Bundestagsabgeordneten zu entschuldigen. Jeder, der Edathy verurteile, solle "vorerst einmal die eigenen Wichsvorlagen zur Begutachtung an die Presse übersenden".

Ein anderes prominentes Verfahren kommentierte er: "Das (...) Nettoeinkommen dieser Beschuldigten müsste demnach bei etwa 400 Euro pro Tag (...) liegen, was plausibel ist, denn als Mensch mit dem Beruf ,Vorzeigen-von-dicken-Silikon-Brüsten' sollte man schon deutlich mehr verdienen als der Präsident eines obersten Bundesgerichts." Einem Bundestagsabgeordneten, der sich zur Reform des Sexualstrafrechts äußerte, entgegnete Fischer: "Das ist, liebe Leser: Hegel, Marx, Mead, Honecker, Oktoberfest und Nach-vorne-Ficken in einem." Zu einer Autorin schrieb er im gleichen Zusammenhang: "Wir wollen jetzt nicht darüber streiten, ob das dummes Zeug ist und ob eine Person, die ihre Vagina mit ihrem Geldbeutel gleichsetzt, vielleicht nicht mehr alle Tassen im Schrank hat."

Wünscht man sich einen Richter, der poltert, pöbelt und provoziert? Fischer spart nichts aus, auch vor Beurteilungen laufender Verfahren stoppt er nicht. Was würde eigentlich geschehen, wenn Zschäpe, Edathy, der Bundestagsabgeordnete oder die Autorin als Strafsache auf Fischers Schreibtisch landete? Würde der Richter noch als unbefangen gelten können?

Konkret zu dem Fall äußern sich Amtskollegen nur gemäßigt. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, sagt bloß: "Wer sich über laufende Strafverfahren äußert, muss auch bedenken, dass es noch zu einer Revision kommen kann. Hier darf nicht der Anschein entstehen, dass der Revisionsrichter voreingenommen ist." Querdenker täten einer Debatte zwar grundsätzlich gut, gerade Richter in herausgehobener Position sollten sich allerdings in besonderer Weise in Zurückhaltung üben. Ein früherer Bundesrichter wundert sich vor allem über den derben Tonfall Fischers. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs müsse eine deutliche Zurückweisung aussprechen.

Nun wildert Thomas Fischer auch in der eigenen Zunft. Seinen Richterkollegen am Bundesgerichtshof spricht Fischer schon mal ab, "selbstbewusste, souveräne Richter" zu sein. Er unterstellt seinem Hause die "Funktionstüchtigkeit der Strafjustiz in ihrer erbärmlichsten, kleinkariertesten, feigsten Gestalt: Der Erledigungsstatistik und der Beförderungs-Pyramide".

Fischer hat sich auf den Vorsitz des zweiten Strafsenats geklagt. Um seinen Posten rankte ein langwieriger Streit in dem Gericht: Der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hatte Zweifel an der Eignung Fischers - wegen dessen Persönlichkeit.

Die "Süddeutsche Zeitung" befand zuletzt, dass Fischer erstaunlich freundlich sei. Schließlich servierte er dem Autor in seinem Haus Kuchen. Dabei steht seine Freundlichkeit nicht zur Debatte. Auch an der intellektuellen Brillanz und seinem Erklärtalent zweifelt niemand ernstlich. Aber ob sich Bundesrichter als polarisierende Kolumnisten eignen, ob sie all das kommentieren sollten, ist fraglich.

Einer von Fischers Kollegen, Andreas Mosbacher aus dem ersten Strafsenat, hat kürzlich einen Text geschrieben, in dem er Fischer zur Mäßigung aufruft - ohne den Kolumnisten namentlich zu nennen. Mosbacher schrieb: "Mäßigung ist nicht modern. Deftige Zuspitzung, Ironie, Sarkasmus, die Herabwürdigung von Kritikern und die Verwendung von sexualisierter Sprache sind ja auch viel unterhaltsamer, insbesondere wenn sie unter Hinweis auf ein hohes Richteramt in den öffentlichen Raum gelangen."

(her)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort