Richtige Anklagen

Es spricht für den Rechtsstaat, dass die Anklagen wegen der Loveparade-Katastrophe nun doch zugelassen wurden. Der Staat ist es den Angehörigen der 21 Toten und den vielen traumatisierten Menschen schuldig, dass soweit wie möglich aufgeklärt wird, welche Fehler es bei der Veranstaltung gegeben hat. Die dafür Verantwortlichen müssen sich darum auch vor einem Strafgericht verantworten.

Die Begründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die Zulassung überzeugt: Die Gesamtplanung der Loveparade, nicht Details, hatte die Katastrophe fast provoziert. Der Zugang über die Rampe war zu eng geplant. Gegen den drohenden Stau der Menschen war zu wenig Vorsorge getroffen worden. Darum entlastet es die zehn Angeklagten nur minimal, dass Fehler von Polizisten die Situation am 24. Juli 2010 wohl verschärft haben. Das mag so gewesen sein, ändert aber an der miesen Vorbereitung nichts.

Jetzt ist auf ein konzentriertes, schnelles Verfahren zu hoffen. Falls es zu keinen Urteilen kommen kann, weil im Sommer 2020 die Verjährung eintritt, wäre das der Offenbarungseid für die NRW-Justiz.

(RP)
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