Richtiges BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Riester-Rente die richtige Entscheidung getroffen. Wenn die private Altersvorsorge, wie vom Gesetzgeber bei der Einführung beabsichtigt, einen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland liefern soll, dann kann sie bei einer Privatinsolvenz nicht den Gläubigern zur Befriedigung von deren Forderungen dienen (selbst wenn diese noch so berechtigt sein mögen) und die Not des Schuldners verschärfen. Das wäre kontraproduktiv. Auch die Beschränkung auf förder- und zulagenfähige Verträge ist in diesem Sinne konsequent .

Das Urteil des Bundesgerichtshofes kann kein Motivationsschub fürs Riestern sein. Aber es könnte junge Menschen daran erinnern, wie wichtig es ist, so früh wie möglich mit dem Sparen fürs Alter anzufangen. Die Wenigsten verdienen so viel Geld, dass sie allein von der gesetzlichen Rente leben können. Natürlich gibt es jene, die einfach zu wenig zum Sparen haben. Aber wer die Vorsorge bewusst vernachlässigt und nichts zurücklegt, trägt später Mitschuld an der eigenen Armut.

(RP)
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