Berlin Rom und Berlin streiten über NS-Entschädigung

Berlin · Die Bundesregierung reagiert gelassen auf das Urteil des italienischen Verfassungsgerichts, wonach NS-Opfer die Bundesrepublik grundsätzlich auf Entschädigung verklagen können. Das Auswärtige Amt verwies auf ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, der 2012 entschieden hatte, dass Deutschland nicht zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen an Angehörige der Opfer deutscher Verbrechen verpflichtet sei.

Der Verfassungsgerichtshof in Rom hatte hingegen am Mittwoch geurteilt, dass eine Regelung, die derartige Klagen ausschließt, verfassungswidrig sei.

(dpa)
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