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"Handelsblatt": Weniger befristete Arbeitsverträge: Rot-Grün plant Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit

zuletzt aktualisiert: 10.09.2000 - 18:37

Düsseldorf (dpa). Die Bundesregierung will die Rechte der Arbeitnehmer auf Teilzeitarbeit nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden Zeitung "Handelsblatt" deutlich ausweiten. Zugleich sollten die Möglichkeiten der Unternehmen, Mitarbeiter ohne Nennung von Gründen befristet einzustellen, eingeschränkt werden, schreibt das Blatt in seiner Montagausgabe.

Das gehe aus dem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zur Neuregelung befristeter Arbeitsverträge und Teilzeitarbeit hervor, der der Zeitung vorliege.

Nach dem Gesetzentwurf müsse der Arbeitnehmer seinen Wunsch nach kürzerer Arbeitszeit mindestens drei Monate im Voraus anmelden. Der Arbeitgeber dürfe den Wunsch nur aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehnen. Außerdem werde der Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung neuer Vollzeitarbeitsplätze vorrangig zu berücksichtigen.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es nach Darstellung der Zeitung, das Arbeitsvolumen müsse durch individuelle Arbeitszeitverkürzung auf mehr Menschen verteilt werden. Die nach bisherigem Recht beliebig häufige Aufeinanderfolge befristeter Arbeitsverträge, so genannte Kettenverträge, solle es künftig nicht mehr geben. Dazu solle der Abschluss befristeter Verträge ohne Nennung eines Grundes künftig nur noch bei Neueinstellungen erlaubt sein. Laut Gesetzentwurf soll die Befristung ohne Grund wie bisher nur auf maximal zwei Jahre beschränkt sein. Innerhalb dieses Zeitraums ist weiterhin eine dreimalige Verlängerung möglich.

Quelle: RPO Archiv

 
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