Karlsruhe Rückschlag für die Gegner der CO-Pipeline

Karlsruhe · Der jahrelange Streit um den Bau einer Kohlenmonoxid-(CO-)Leitung der Bayer AG geht in die nächste Runde: Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegeben.

Wie das Karlsruher Gericht mitteilte, hatte das OVG bei seiner Vorlage seine Verfassungsbedenken nicht genügend begründet. Nach einer Klage von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf hatte das OVG im August 2014 das Verfahren ausgesetzt. Die Richter sahen in der gesetzlichen Grundlage für die rund 67 Kilometer lange Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Krefeld und Dormagen einen Verstoß von Landesrecht gegen das Grundgesetz. Sie legten den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Pipeline ist seit Jahren fertiggestellt, aber wegen des Streits noch nicht in Betrieb.

(RP)
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