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Maul- und Klauenseuche:: Saarland schlägt Alarm

zuletzt aktualisiert: 14.03.2001 - 12:45

Saarbrücken (rpo). Im Saarland herrscht nach den ersten Fällen von MKS im benachbarten Frankreich Alarmstufe eins. Grenzübergänge gehören hier zur Tagesordnung, aber effektive Kontrollen von Viehtransporten oder eingeführten Frischfleisch- und Frischmilchwaren fehlen.

Das Zollhäuschen am Grenzübergang Goldene Bremm in Saarbrücken steht die meiste Zeit leer. Seit der Öffnung der europäischen Binnengrenzen 1993 soll eine mobile Kontrollgruppe von zehn Zollbeamten täglich mehr als 60 Kilometer Grenze des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg auf die illegale Einfuhr von Waffen, Rauschgift und Sprengstoff hin überprüfen. Seit die Maul- und Klauenseuche erstmals das europäische Festland erreicht hat, sollen die Beamten mit Hilfe von Tierärzten auch noch Viehtransporte überwachen.

"Ob es gelingt, ein Übergreifen der Maul- und Klauenseuche auf Deutschland zu verhindern, ist fraglich", erklärt angesichts dieser Situationen am Mittwoch Saar-Gesundheitsstaatssekretär Josef Hecken (CDU). Im Saarland hatte es die letzten Fälle der Maul- und Klauenseuche 1967 gegeben und in Deutschland 1988.

"Wir haben keine besondere Anordnung des Bundes, mehr zu kontrollieren als sonst", sagt der Sprecher des Hauptzollamtes in Saarlouis, Werner Röller. Zuständig sei das Bundesfinanzministerium. "Wenn der Minister mehr Kontrollen will, muss er mehr Personal stellen", wettert ein Zollbeamter, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Auf dem Saarbrücker Flughafen sagt der zuständige Leiter Michael Eberling: "Alle Leute, die aus England ankommen, müssen hier ihr Gepäck öffnen und sämtliche Frischlebensmittel vom Apfel bis zum Wurstweck beim Zoll abgeben, der sie dann vernichtet." Für Waren aus Frankreich gebe es eine solche Anweisung noch nicht: "Vielleicht ist aber auch der deutsche Zoll einfach nicht so schnell." Der Bundesgrenzschutz an der Saar sagt, er sei bisher überhaupt nicht zuständig für Maßnahmen die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Staatssekretär Hecken betont, im Vorgriff auf eine Bundes- oder EU-Regelung habe das Saarland schon seit Dienstag ein "Verbot des Verbringens von frischem Fleisch von Klauentieren aus Frankreich" erlassen. Andere Fleischerzeugnisse und Milch dürften nur nach Erhitzen aus Frankreich importiert werden. Die in die alleinige Bundeskompetenz fallenden Grenzübergangs-Sperrmaßnahmen müssten auf Bundesebene mit den betreffenden Ländern abgestimmt werden.

Quelle: RPO Archiv

 
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