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Rechnungshof kritisiert Investitionszulage von 170.000 Euro: Sachsen genehmigt Scheingeschäft mit Bahamas

zuletzt aktualisiert: 09.10.2003 - 14:46

Dresden (rpo). Trotz massiver Bedenken: Das sächsische Finanzministerium hat ein Scheingeschäft mit den Bahamas anerkannt und eine Investitionszulage in Höhe von 170.000 Euro genehmigt.

Das geht aus dem Bericht des sächsischen Rechnungshofes für das Jahr 2003 hervor, den dessen Präsident Josef Heigl am Donnerstag in Dresden vorstellte. Nach seinen Angaben wurde die Investitionszulage trotz massiver Bedenken des zuständigen nachgeordneten Finanzamtes und des Bundesamtes für Finanzen ausgezahlt.

Das Ministerium habe die Festsetzung und Auszahlung der Gelder angewiesen, obwohl erhebliche Zweifel daran bestanden hätten, dass die Antragstellerin dazu überhaupt berechtigt gewesen sei, sagte Heigl. Bei dem Geschäft ging es um den Kauf von Maschinen im Wert von rund 3,4 Millionen Euro (richtig). Käufer war ein sächsisches Unternehmen. Bei dem Lieferanten bestanden jedoch erhebliche Zweifel an einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb. Das zuständige Finanzamt hatte sich beim Bundesamt für Finanzen nach dem Lieferanten erkundet, da der Kaufpreis für die Maschinen auf ein Konto auf den Bahamas eingezahlt werden sollte. Heigl: "Das Konto war nach den vorliegenden Unterlagen ausschließlich für die Abwicklung dieses Geschäftes eingerichtet worden."

Das Bundesamt habe daraufhin mitgeteilt, dass es sich bei der Lieferfirma und damit dem Zahlungsempfänger um eine Scheinfirma ohne eigenen Geschäftsbetrieb handele. Diese Firma sei auch zur Ausübung eigener Geschäfte nicht berechtigt gewesen, und die Gesellschafter oder tatsächlichen Firmeninhaber waren nicht bekannt. Zugleich betonte der Rechnungshofpräsident, dass die dann tatsächlich gelieferten Maschinen zum größten Teil noch in Kisten seien. Nur eine Maschine sei zwischenzeitlich in Betrieb genommen worden.

Heigl wies darauf hin, dass die Maßstäbe, die gewöhnlich bei der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten wie der Investitionszulage angelegt werden, bei dem vorliegenden Scheingeschäft nicht angewendet worden seien. "Es bleiben bei kritischer Distanz zum Sachverhalt zu viele entscheidungserhebliche Fragen und Tatsachen ungeklärt."

Der Sprecher des Finanzministeriums, Markus Lesch, sagte auf AP-Anfrage, dass die sächsische Firma bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Investitionszulage hatte. Ein Missbrauch im Sinne des Investitionsgesetzes liege nicht vor. Weitere Angaben wollte er mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht machen. Rechnungshofdirektor Peter-Per Krebs sprach hingegen davon, dass "er die rechtliche Würdigung nicht nachvollziehen kann."


 
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