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Abschiebung unklar: "Satansmörder" stellte Asylantrag in den USA

zuletzt aktualisiert: 08.09.2000 - 20:47

Clarksburg/Erfurt (dpa). Der so genannte Satansmörder und Rechtsextremist Hendrik Möbus aus Thüringen hat in den USA politisches Asyl beantragt. Der zuständige Bundesrichter in Clarksburg (US-Bundesstaat West Virginia) vertagte daraufhin die Entscheidung über die Abschiebung von Möbus, berichtete die Zeitung "Charleston Gazette" am Freitag.

"Es scheint, dass dieser Fall ein wenig komplizierter ist", sagte Richter John Kaull. Er gab den Anwälten beider Seiten drei Wochen Zeit, Anträge zu formulieren und einen neuen Gerichtstermin zu vereinbaren. Der 24-Jährige aus Sondershausen war im August in den USA nach monatelanger Flucht festgenommen worden.

Mit dem Asylantrag haben die Anwälte von Möbus die drohende sofortige Abschiebung ihres Mandanten wegen Verletzung des Aufenthaltsrechts abgewendet. Sein auf drei Monate befristetes Touristenvisum ist seit März abgelaufen. "Der Asylantrag kann nicht einfach ohne weitere rechtliche Behandlung beiseite gewischt werden", gab auch die Staatsanwältin Zelda Wesley zu. Möbus befindet sich weiter in Untersuchungshaft.

In seinem Asylantrag argumentiert er, dass die ihm in Deutschland vorgeworfenen Taten - darunter der Hitler-Gruß - in den USA vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind.

Möbus hatte als Gymnasiast 1993 mit zwei Freunden einen 15- jährigen Mitschüler ermordet, der sich über die Gruppe "Kinder des Satans" lustig gemacht hatte. Nach Verbüßung einer Haftstrafe war er während der Bewährungszeit wegen rechter Straftaten erneut verurteilt worden. Er muss allein wegen des Mordes noch eine Reststrafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßen. Er war mit internationalen Haftbefehlen gesucht worden.

Möbus war Ende August durch Beamte einer US-Spezialeinheit nach Hinweisen von Thüringer Fahndern in West Virginia festgenommen worden. Er hatte hatte dort bei dem bekannten Rassisten William Pierce Unterschlupf gefunden. Er wird von einem Anwalt der Pierce- Gruppe "Nationale Allianz" und von einem Pflichtverteidiger vertreten und hat auf Rechtsbeistand der Deutschen Botschaft verzichtet.

Quelle: RPO Archiv

 
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