Vorstoß von NRW-Justizminister Verkehrsbetriebe müssen mehr gegen Schwarzfahrer tun

Meinung | Düsseldorf · NRW-Justizminister Biesenbach will das Schwarzfahren nicht länger als Straftat ahnden und plädiert stattdessen für eine Geldstrafe. Warum sollte ein Schwarzfahrer auch anders behandelt werden als ein Falschparker?

 Die Geräte des elektronischen Einstiegssystems lesen direkt beim Einstieg und beim Busfahrer E-Tickets ein.

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Foto: MATZERATH

Um es vorwegzuschicken: Wer schwarzfährt, schädigt die Gemeinschaft aller Fahrgäste und treibt die Fahrpreise insgesamt in die Höhe. Zudem geht Schwarzfahren mit einer höheren Kriminalität in den öffentlichen Verkehrsmitteln insgesamt einher. Es ist also dringend geboten, auch in Zukunft Schwarzfahren zu bekämpfen. Ob man dieses Delikt tatsächlich weiter als Straftat ahnden muss, ist dennoch fraglich.

Wer sich ohne gültigen Fahrschein in Bus oder Bahn setzt, erschleicht sich eine Leistung. Doch was macht eigentlich derjenige, der sein Auto auf einem bewirtschafteten Parkplatz abstellt und kein Ticket löst? Erschleicht der sich nicht auch eine Leistung? Während der Schwarzfahrer eine Straftat begeht, bleibt es bei dem Park-Schmarotzer bei einer Ordnungswidrigkeit.

Der Kampf gegen das Schwarzfahren muss früher beginnen. Hier sind die Verkehrsbetriebe in der Pflicht, mehr dafür zu tun, dass nicht jeder einfach in Bus und Bahn einsteigen kann. Auch regelmäßigere Kontrollen können das Schwarzfahren eindämmen.

(qua)
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