Schärfere Kartellstrafen

Der Handel kann's nicht lassen: Wieder hat das Kartellamt Unternehmen der Preisabsprache überführt. Jetzt wurden Verbraucher bei Bier betrogen, früher bei Wurst, Kaffee, Zucker. Keine Frage, die Branche ist unter Druck - deutsche Kunden sind preissensibel, der Wettbewerb hart. Das ist aber kein Grund, Gesetze zu brechen.

Ludwig Erhard wusste, warum er die Marktwirtschaft frei, die staatliche Wettbewerbskontrolle aber mächtig haben wollte. Und das Schwert der Kartellwächter wird stetig nachgeschärft. Die im Jahr 2000 etablierte Kronzeugen-Regelung ermöglichte es dem Amt, auch raffinierte Absprachen zu knacken - Insider erhielten Anreize, auszupacken. Doch bis heute werden Preisabsprachen nur als Ordnungswidrigkeit behandelt: Der Staatsanwalt bleibt außen vor, kriminellen Managern droht persönlich maximal eine Buße von einer Million Euro. Die Energie der schwarzen Schafe dürfte abnehmen, wenn ihnen auch strafrechtliche Verfolgung droht. Bei Subventionsbetrug ist das bereits der Fall, um den Staat zu schützen. Private Kunden haben ebensolchen Schutz verdient.

(anh)
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