Schlag gegen den Industriestandort

Die Bürger, die seit Jahren gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline kämpfen, können sich freuen. Die Röhre, die den wichtigen, aber giftigen Rohstoff von Dormagen nach Krefeld bringen soll, wird in den nächsten Jahren nicht in Betrieb gehen - und womöglich gar nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht hält das NRW-Gesetz, das den Weg für die notwendigen Enteignungen freigemacht hatte, für verfassungswidrig und überlässt den Fall dem Bundesverfassungsgericht. Geschickt (man kann auch sagen: feige) schieben die Richter den schwarzen Peter nach Karlsruhe.

Die Entscheidung ist ein Schlag gegen den Industrie-Standort NRW. Gewiss hat Bayer Fehler gemacht und die Sorgen der Bürger unterschätzt. Dass aber der Konzern acht Jahre, nachdem der Landtag das Enteignungsgesetz beschlossen und die Bezirksregierung den Bau genehmigt hat, seine Pipeline noch immer nicht betreiben darf, ist blamabel. Der Staat hat das gute Recht, Investitionen mit gravierenden Folgen für Bürger zu erlauben oder zu verbieten. Er hat aber nicht das Recht, schlampige Gesetze zu machen und Unternehmen auf dem Rechtsweg verhungern zu lassen, wie es nun das Oberverwaltungsgericht tut. Wirtschaft braucht Planungssicherheit.

(RP)
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