Menschenschmuggel Schleuser werden kaum verurteilt

Berlin · Das Mittelmeer ist nach wie vor Flüchtlingsroute Nummer eins. Die Polizei meldet jährlich Tausende Schleusertaten, doch nur die wenigsten enden vor Gericht. Die Zahlen unterscheiden sich in den Bundesländern enorm.

1371 Urteile haben die bayerischen Gerichte im vergangenen Jahr gegen kriminelle Flüchtlings-Schleuser gefällt. Der Freistaat dürfte damit unbestrittener Rekordhalter unter den 16 Bundesländern sein. Denn obwohl die Polizei jährlich Tausende Fälle von Schleuserkriminalität bei den Staatsanwaltschaften meldet, liegt die Zahl der Verurteilungen in fast allen Bundesländern nur im niedrigen zweistelligen Bereich. Die meisten Verfahren werden eingestellt oder an andere Staatsanwaltschaften oder Behörden übergeben. Ein Grund: Oft basiert ein Ermittlungsverfahren nur auf der Zeugenaussage eines eingeschleusten Flüchtlings und wird später mangels weiterer Informationen wieder eingestellt.

Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms 2015 zählte die Kriminalstatistik noch insgesamt 5140 Ermittlungen, die Polizei und Bundespolizei wegen des Verdachts auf Schleuserdelikte führten. Die Zahl der neu aufgenommenen Ermittlungen ist 2016 auf 3666 deutlich gesunken. In der ersten Jahreshälfte 2017 spricht die Bundespolizei nach unserer Redaktion vorliegenden Zahlen nur noch von 455 neuen Fällen. Hochgerechnet auf das Jahr würde dies einen leichten Rückgang der Schleuserkriminalität bedeuten. Eine mögliche Erklärung dafür: Abschreckende Maßnahmen der Polizei haben Schleusern die Geschäfte erschwert. Allerdings führen auch die übrigen Polizeidienststellen Statistiken, die für das erste Halbjahr 2017 noch nicht vorliegen.

Den Schleppern ist es im laufenden Jahr deutlich seltener gelungen, Flüchtlinge nach Deutschland und Europa zu bringen. Nach dem EU-Türkei-Abkommen vom März 2016 ist die Zahl der über das östliche Mittelmeer nach Europa gelangenden Migranten im ersten Halbjahr 2017 um 90 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf nur noch knapp 16.000 gesunken, wie aus aktuellen Daten der Grenzschutzagentur Frontex hervorgeht. Auch über die zentrale Mittelmeerroute kamen weniger Flüchtlinge nach Italien, allerdings stieg gleichzeitig ihre Zahl auf der westlichen Mittelmeerroute nach Spanien stark an - auf 11.000 zwischen Januar und Juli 2017. Das sind bereits jetzt mehr als im gesamten Jahr 2016.

Die Zahl der Verurteilungen von Schleppern in Deutschland ist 2016 indes gestiegen - mindestens 1863 Menschen wurden verurteilt, im Vorjahr waren es noch 1720. Dennoch landen die meisten Ermittlungsfälle nicht vor Gericht. Das lässt sich aus den Strafstatistiken der Länder herauslesen. In NRW, wo die Staatsanwaltschaften vergangenes Jahr 394 neue Fälle feststellten, vermeldeten die Gerichte nur 57 Verurteilungen. Ähnlich die Relationen 2016 in Niedersachsen (219 neu Beschuldigte, 21 Verurteilungen), Hamburg (81 Ermittlungsverfahren, acht Verurteilungen), Rheinland-Pfalz (74 Ermittlungsverfahren, neun Verurteilungen) oder Mecklenburg-Vorpommern (69 Beschuldigte, fünf Verurteilungen). Hessen, Berlin und Baden-Württemberg machten keine Angaben. Allein in Bayern standen den durch die geografische Lage auf einer Fluchtroute bedingt hohen Ermittlungszahlen jedes Jahr viele Verurteilungen gegenüber. 2015 waren es 3590 Fälle und 1340 Verurteilungen, im laufenden Jahr entspricht die Zahl der von den bayerischen Staatsanwaltschaften neu festgestellten Schleusertaten (1335) fast genau der Zahl der 1371 Verurteilungen. Ein Sprecher des Justizministeriums des Freistaats weist allerdings darauf hin, dass ein Ermittlungsverfahren immer auch mehrere Personen betreffen könne, die in der Verurteilungsstatistik aber jeweils einzeln erfasst würden. Das bayerische Innenministerium hebt auch die Rolle der polizeilichen Grenzkontrollen hervor: Seit 2016 unterstütze die Landes- die Bundespolizei dabei mit einer Hundertschaft.

Besonders groß ist die Differenz aus Beschuldigten und Verurteilten in Sachsen: Den Angaben des Justizministeriums zufolge wurden dort in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils rund 500 Menschen der Schleuserei bezichtigt. Eine Verurteilung gab es in diesen Jahren aber nur in 63, 61 und 119 Fällen. Im ersten Halbjahr 2017 kommt auf 130 neu Beschuldigte sogar nur eine einzige Verurteilung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden begründet das auf Anfrage damit, dass zahlreiche Fälle nicht zur Anklage kommen, weil die Flüchtlinge nur mangelhafte Angaben zur Identität der Hintermänner ihrer Schleusung machen können. Weiterhin würden viele in Sachsen aufgenommenen Fälle an die Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer abgegeben, weil die Schleuser dort ihren offiziellen Wohnsitz haben. Hinzu kommt ein weiterer Faktor: Die Bundespolizei leite auch dann ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Fahrzeugführer mit ausländischen Beifahrern antrifft, die angeben, rechtlich zulässig ohne Visum in den Schengen-Raum eingereist zu sein - zumeist über Ungarn. Die Überprüfung bei den ausländischen Behörden dauere oft lange und führe häufig zur Verfahrenseinstellung.

(bur)
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