Berliner Gericht hob Verbot auf: Schröder ermuntert zu friedlichen Zeichen gegen NPD-Demo
zuletzt aktualisiert: 28.04.2000 - 18:05Berlin (dpa). Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat die Bürger vor den zum 1. Mai angekündigten Aufmärschen der rechtsextremen NPD zu friedlichen Zeichen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt ermuntert. Die NPD rief bundesweit zu zehn Kundgebungen unter dem Motto "Arbeitsplätze zuerst für Deutsche" auf. Am Freitag wurden in mehreren Städten die Demonstrationsverbote von Gerichten aufgehoben. In Berlin, wo seit mehr als zehn Jahren "revolutionäre 1.-Mai-Demonstrationen" Schlagzeilen machen, will die Polizei mit einem massiven Aufgebot auch Krawalle linker Demonstranten verhindern.
Eine offene, friedliche und freiheitliche Gesellschaft müsse immer wieder aufs Neue durch mutige und engagierte Bürger errungen werden, erklärte Schröder in einem am Freitag veröffentlichten Grußwort an den Berliner Stadtbezirk Hellersdorf. Gerade die Hauptstadt Berlin brauche ein "Klima der Gastfreundschaft und Weltoffenheit, ... ein eindeutiges Bekenntnis zu den Menschenrechten und zur unverletzlichen Menschenwürde jedes einzelnen", betonte der Kanzler. In Hellersdorf will am 1. Mai die NPD aufmarschieren.
Das Berliner Verwaltungsgericht hob am Freitag das polizeiliche Verbot der NPD-Demonstration am 1. Mai auf. Das sagte Gerichtspräsident Alexander Wichmann der dpa. Allerdings darf die NPD nicht durch Hellerdorf ziehen, sondern muss ihre Kundgebung an einem bestimmten Ort abhalten. Gegen diese Entscheidung kann das Oberverwaltungsgericht angerufen werden.
Berlins Polizeipräsident Hagen Saberschinsky bezeichnete die Sicherheitslage in der Hauptstadt als "sehr schwierig". Die Polizei müsse bis zum 1. Mai 65 Veranstaltungen schützen. Zudem hätten Linksextremisten bereits Gewaltaktionen auch in Berlins Mitte angekündigt. "Ein so hohes Gewaltpotenzial wie dieses Mal wird eine besondere Situation mit sich bringen", sagte Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU). Nach Polizeiangaben werden in Berlin 6 400 Beamte im Einsatz sein. Darunter sind 2 400 Kräfte aus anderen Bundesländern und des Bundesgrenzschutzes. In den vergangenen Jahren hatte es am 1. Mai wiederholt Ausschreitungen in Berlin gegeben.
In Sachsen will die NPD am 1. Mai in Dresden sowie in Grimma demonstrieren. Beide Aufzüge sind durch Gerichtsentscheide genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte am Freitag eine Verfügung des Verwaltungsgerichts gegen ein von der Stadt Dresden ausgesprochenes Verbot. Für die Kundgebung in Grimma wurden einige Auflagen erteilt. Ein "Bündnis gegen Rechts" hat dort zu einer Gegendemonstration aufgerufen. In Leipzig wird am Sonntag (30. April) ein Open-Air-Konzert gegen Fremdenfeindlichkeit veranstaltet. Sachsens Polizei wird durch mehrere Hundertschaften aus Bayern und Hessen und Kräfte des Bundesgrenzschutzes verstärkt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte ein umfassendes Demonstrationsverbot für die NPD am 1. Mai. "Neonazis versuchen immer wieder, mit Aufmärschen den 1. Mai für ihre fremdenfeindlichen und nationalistischen Zwecke umzufunktionieren", begründete der Chef des DGB-Landesbezirks Sachsen, Hanjo Lucassen, die Forderung. Die DGB- Gewerkschaften im Norden starteten eine Unterschriftenkampagne gegen rechte Gewalt. Das Motto lautet: "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Wehrt euch - jetzt!" Der Leiter des IG- Metall-Bezirks Küste, Frank Teichmüller, plädierte nach einer Morddrohung gegen einen Gewerkschafter und Anschlägen gegen Gewerkschaftseinrichtungen für ein Verbot militanter Neonazigruppen.
Die thüringische Stadt Gera will eine dort am 1. Mai geplante NPD- Demonstration verbieten. Nach einem Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge am Gründonnerstag hatte die Stadt Weimar den dort für den 1. Mai angekündigten NPD-Aufzug in der Klassikerstadt verboten. Die NPD legte beim Verwaltungsgericht Widerspruch dagegen ein. Die Stadt bereitete 70 teilweise fantasievolle und festliche Gegenaktionen vor, darunter eine öffentliche Stadtratssitzung im Freien.
In Hannover, wo der DGB und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) zu ihrer zentralen Kundgebung aufgerufen haben, darf die NPD am 1. Mai nicht demonstrieren. Auch in den hessischen Städten Wetzlar und Gießen wurde eine NPD-Demonstration verboten.
Im Streit zwischen der Stadt Ludwigshafen und der NPD erzielten die Extremisten einen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt erlaubte am Freitagnachmittag die NPD-Demonstration am 1. Mai. Die Stadt will dagegen das Oberverwaltungsgericht in Koblenz anrufen. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob das Versammlungsverbot der Stadt Fürth gegen die NPD-Demo am 1. Mai auf und bestätigte damit ein Urteil der Verwaltungsgerichts Ansbach. Die Stadt habe keine konkrete Gefahrenprognose abgegeben, sondern nur Vermutungen geäußert, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Mehrere linke autonome Gruppen kündigten Gegendemonstrationen an.
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