Stichwort Schulgeld

Bildung sollte kein Privileg sein - diese Überzeugung ist Teil des Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Deswegen ist der Besuch öffentlicher Schulen kostenlos. Schulen in privater Trägerschaft können hingegen Schulgeld erheben, um ihre Kosten für Unterricht und Lehrmaterial zu decken.

Dazu gehören auch Waldorfschulen und Schulen in kirchlicher Trägerschaft. 1919 wurde die Schulpflicht in der Weimarer Verfassung verankert, und der Besuch der Volksschule wurde kostenlos. Wer aufs Gymnasium gehen wollte, musste noch bis 1958 Schulgeld zahlen. Nun hat der Staatsgerichtshof in Stuttgart entschieden, dass Privatschulen Ausgleichszahlungen für ihre Unterrichtskosten vom Land bekommen sollen, damit Schulgeld in Zukunft nicht mehr nötig ist. Einen Elternbeitrag kann es weiterhin geben.

(RP)
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