Straßburg Schulschwimmen Pflicht für Muslime

Straßburg · Menschengerichtshof: Auch Mädchen müssen am Unterricht teilnehmen.

Auch muslimische Schülerinnen müssen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen. Ein Elternpaar aus Basel scheiterte gestern vor dem Menschenrechtsgerichtshof mit Klagen gegen die Teilnahmepflicht für ihre Töchter. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Straßburger Richter.

Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland. Die nationalen Gerichte in Europa werden es bei künftigen Streitfällen berücksichtigen müssen.

In dem in Straßburg vorliegenden Fall waren den Eltern Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken. Die Richter sahen darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft. Die Kläger kommen ursprünglich aus der Türkei, sie haben mittlerweile aber auch die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Im Übrigen hätten die Behörden den Eltern angeboten, dass die Mädchen einen Ganzkörperbadeanzug ("Burkini") tragen und sich getrennt von den Jungen umziehen können. Das Alter der Mädchen spielte für das Urteil der Straßburger Richter keine Rolle. Die Schweizer Justiz hatte eine Ausnahme von der Teilnahmepflicht noch mit der Begründung abgelehnt, dass die Mädchen die Pubertät noch nicht erreicht hatten.

Auch in Deutschland ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien lassen möchten. 2013 scheiterte eine Frankfurter Schülerin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde 2016 nicht zur Entscheidung angenommen, so dass eine Einschätzung aus Karlsruhe bislang aussteht.

(dpa)
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