Bundestag: Hausverbot für prügelnde Männer Schutz vor häuslicher Gewalt

Berlin (rpo). Mit einstimmiger Mehrheit hat am späten Donnerstagabend der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der misshandelte Frauen künftig vor häuslicher Gewalt besser schützen soll. Danach können gewalttätige Männer künftig mit einem Hausverbot belegt werden.

"Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt", hatte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bereits im Vorfeld den Kern des so genannten Gewaltschutzgesetzes zusammengefasst. Künftig kann eine Frau per gerichtlicher Eilanordnung leichter durchsetzen, dass der prügelnde Partner ihr die gemeinsame Wohnung befristet oder dauerhaft überlassen muss. Dies soll auch für nicht verheiratete und homosexuelle Paare gelten. Auch können Gerichte künftig eine Kontaktsperre verhängen und dem Mann bei Strafe untersagen, sich dem Opfer, der Wohnung oder der Arbeitsstätte der Frau zu nähern. Die Miete für die ehemals gemeinsame Wohnung muss gegebenenfalls der Mann weiter zahlen. Zudem soll auch außerhalb von Partnerschaften "Psychoterror" wie Belästigung durch Telefonanrufe - das so genannte Stalking - mit Geldstrafen oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden.

"Dieses Gesetz ist kein Vorschlaghammer, sondern für alle Frauen ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte", sagte die SPD-Abgeordnete Anni Brand-Elsweier. Die frauenpolitische Sprecherin der PDS- Fraktion, Petra Bläss, forderte trotz grundsätzlicher Zustimmung in einzelnen Punkten weitergehende Maßnahmen. Dennoch verbinde sie mit dem Gesetz die Hoffnung, "dass mehr Frauen als bisher ermuntert werden, sich gegen Gewalt zur Wehr zu setzen".

(RPO Archiv)
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