Hannover Durchsuchung bei Edathy war zulässig
Hannover · Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit mehreren Beschwerden gegen seine Hausdurchsuchung gescheitert. Das Landgericht Hannover wies eine entsprechende Klage des Politikers ab.
07.04.2014
, 09:49 Uhr
Die Hausdurchsuchungen im Februar dieses Jahres seien rechtlich zulässig gewesen, da ein Anfangsverdacht gegen Edathy bestanden hätte. Gegen den SPD-Politiker laufen derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Edathy hat eingeräumt, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen im Internet gekauft zu haben. Seiner Meinung nach habe er sich damit aber nicht strafbar gemacht.