Verden Einstellung im Edathy-Prozess scheint möglich

Verden · Voraussetzung dafür ist ein Geständnis des Ex-Politikers, betont der Staatsanwalt. Der erste Prozesstag dauerte rund 90 Minuten.

Sebastian Edathy: Einstellung im Prozess scheint möglich
Foto: dpa, hoh wst jol

Der Kinderpornografie-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy könnte mit einer Einstellung gegen Geldauflage enden. Nach kontroverser Diskussion einigten sich Staatsanwalt und Verteidiger gestern zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Verden, darüber zu reden. Voraussetzung für eine Einigung ist nach Worten von Staatsanwalt Thomas Klinge, dass Edathy die Vorwürfe zugibt, die er bisher bestritten hat. Der erste Verhandlungstag endete bereits nach rund eineinhalb Stunden. Edathy schwieg zu den Vorwürfen gegen ihn.

Die Anklagebehörde wirft dem 45-Jährigen vor, im November 2013 über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder gekauft zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Noch bevor Klinge die Anklageschrift vortragen konnte, beantragte Verteidiger Christian Noll die Einstellung. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, argumentierte er. Die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des Geheimnisverrats seien ein Verfahrenshindernis. Lüttig soll interne Ermittlungsdetails auch zum Fall Edathy weitergegeben haben. Außerdem gebe es weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien, argumentierte der Anwalt. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf Ermittlerkreise berichtet. "In dem Verfahren ist etwas aus dem Lot geraten", beklagte Noll. Seiner Meinung nach liegt die Vermutung nahe, dass über das genährte öffentliche Interesse eine Anklage vor dem Landgericht statt vor dem Amtsgericht erreicht werden sollte.

Einem NDR-Bericht zufolge sollen 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger noch vor der Durchsuchung bei Edathy von dem Verdacht gegen den Politiker gewusst haben. Die Liste sei Edathy bei seiner Befragung im Dezember vorgelegt worden, sagte die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Bundestages, Eva Högl (SPD). Der Untersuchungsausschuss versucht unter anderem herauszufinden, wer Edathys Informant war.

Der frühere SPD-Abgeordnete habe mehr als 100 Morddrohungen erhalten, sagte Noll. Sein Freundes- und Bekanntenkreis habe sich aufgelöst. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht absehbar. Die Brandmarkung werde sein Leben lang Bestand haben. "Auf ein Urteil kommt es gar nicht mehr an."

Klinge reagierte abweisend auf Nolls Antrag. Im deutschen Recht gebe es keine Verfahrenseinstellung wegen Vorverurteilung. Auch der Vorsitzende Richter wies den Antrag der Verteidigung zurück. Die Schöffen sollten zunächst über die Anklage informiert werden, die der Staatsanwalt dann verlas. Nächster Prozesstag ist der 2. März.

(RP)
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