Sensibles Steuer-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht kippt einen Teil der Verschonungsregeln für Firmenerben, weil sie zu weit gehen. Spätestens ab Mitte 2016 muss der Gesetzgeber den Steuernachlass eindeutiger daran knüpfen, dass Firmenerben nach dem Betriebsübergang tatsächlich Arbeitsplätze erhalten. Damit unterstreicht das Gericht das Gemeinwohlinteresse. Das ist sinnvoll und gerecht. Es fördert zudem die Akzeptanz der Vorteile für Firmen.

Das Gericht stellt die Verschonung der Betriebe jedoch nicht grundsätzlich infrage, und auch das ist klug. Die Erbschaftsteuer darf nicht der Grund dafür sein, dass die Nachkommen Firmenanteile verkaufen, notwendige Investitionen unterlassen, Arbeitsplätze abbauen oder den Betrieb ganz schließen.

Politisch und betriebswirtschaftlich überaus sensibel ist eine neue Hürde, die das Gericht für größere Unternehmen errichtet. Sie sollen künftig nachweisen müssen, dass sie des Nachlasses bedürfen. Kriterien für diese "Bedürfnisprüfung" muss die Koalition erst entwickeln. Ein Einfallstor für eine intensive und langwierige Verteilungs- und Gerechtigkeitsdebatte.

(mar)
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