"Erzieherische Gründe» und "Schutz der Privatsphäre": Skinhead-Prozess: Öffentlichkeit ausgeschlossen
zuletzt aktualisiert: 27.09.2001 - 16:40München (rpo). Das Hauptverfahren um den brutalen Skinhead-Überfall auf einen Griechen im Januar dieses Jahres in München wird ohne die Öffentlichkeit stattfinden. Die zuständige Jugendstrafkammer schloss diese für die gesamte Dauer der Verhandlung aus.
Das entschied die Kammer am Landgericht München I kurz nach Beginn der Verhandlung am Donnerstag. Die Maßnahme wurde ohne einen entsprechenden Antrag eines Verfahrensbeteiligten und gegen den Wunsch eines Verteidigers getroffen. Der Vorsitzende Richter begründete sie mit «erzieherischen Gründen» und den «Schutz der Privatsphäre» der Angeklagten.
Gegen drei Angeklagte wird wegen Mordversuchs verhandelt, gegen zwei weitere wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Hauptangeklagte war zur Tatzeit am 13. Januar 2001 erst 17 Jahre alt. Für diesen Fall sieht das Jugendgerichtsgesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit vor.
Die vier Mitangeklagten sind volljährig. Die Jugendkammer hätte die Möglichkeit gehabt, den Prozess nur teilweise nichtöffentlich durchzuführen. Davon machte das Gericht keinen Gebrauch. Es solle verhindert werden, «dass sich die mündigen Angeklagten durch das Gefühl, im Mittelpunkt zu stehen, selbst schaden, indem sie dem Publikum zu imponieren versuchen», sagte der Vorsitzende Richter.
Der Prozess um die Ausschreitungen ist auf elf Tage angesetzt. Der 32-jährige Grieche war im Januar laut Anklage zunächst von der Angeklagten angegriffen worden. Skinheads, die auf einer Geburtstagsfeier waren, hatten sich dann an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt. Zwei Türken aus einem benachbarten Lokal waren dem Griechen zu Hilfe gekommen und hatten ihm vermutlich das Leben gerettet.
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