SMS-Tan vor dem Aus

Banken dürfen von ihren Kunden für das Zusenden einer Transaktionsnummer (Tan) per SMS Geld verlangen. Anders als die Vorinstanzen machte Karlsruhe bei seinem Urteil aber eine Einschränkung: Dies gilt nur für Nummern, die tatsächlich auch benötigt werden. Wenn der Kunde bei der Eingabe einen Fehler macht oder kurz abgelenkt ist und deshalb die Zeitvorgabe überschreitet, muss er nicht für eine angeforderte Tan zahlen. In der Praxis heißt dies allerdings nicht, dass der Kunde tatsächlich entlastet wird. Denn die Banken müssen nun Systeme einrichten, mit denen sie nachweisen können, welche Tan verwendet wurde und welche ins Leere lief. Das Geld dafür werden sie sich von ihren Kunden wiederholen - über höhere Gebühren.

Und so dürfte das heutige Urteil unterm Strich den Anfang vom Ende der SMS-Tan markieren: In einer Zeit, in der die kostenpflichtige SMS dank der Messengerdienste nahezu aus unserem Alltag verschwunden ist, muss man kein Prophet sein, um der kostenpflichtigen SMS-Tan angesichts günstigerer Alternativen ein ähnliches Schicksal vorauszusagen.

(maxi)
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