Karlsruhe Soldat Franco A. frei - kein dringender Terrorverdacht

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Das beschloss der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gestern in Karlsruhe (AK 58/17). Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten, teilte das Gericht mit.

Der Oberleutnant soll laut den ursprünglichen Vorwürfen mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Er soll im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sein. Den ersten Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Er bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Der BGH erklärte, Franco A. werde zwar weiter durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet. Es sei aufgrund von Unstimmigkeiten derzeit jedoch nicht in so hohem Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitet habe, wie für einen dringenden Tatverdacht nötig wäre.

Die verbleibenden Vorwürfe reichen nach Angaben der Karlsruher Richter nicht aus, um eine Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr fortzusetzen. Dabei spiele auch eine Rolle, dass die bisherige monatelange Untersuchungshaft auf eine mögliche Strafe anzurechnen wäre. Der damals 28 Jahre alte Franco A. war am 26. April in Untersuchungshaft genommen worden.

(dpa)
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