Düsseldorf Sparkassen in NRW regeln Bezüge für Vorstände neu

Düsseldorf · Die beiden Sparkassen-Dachverbände wollen die luxuriöse Sofort-Rente abschaffen, die Sparkassen-Vorständen in Nordrhein-Westfalen in der Regel bereits nach sechs Dienstjahren zusteht, wenn sie aus dem Amt ausscheiden und nicht selbst gekündigt haben.

An die Stelle der Leibrente, die dann ein Ruhegeld in Höhe von 40 Prozent der letzten Bezüge schon ab dem sechsten Dienstjahr vorsieht, soll ab kommendem Jahr ein beitragsfinanziertes System treten. Dabei wachsen die Ansprüche der Sparkassenvorstände wesentlich langsamer. "Die Sparkassenverbände in NRW unterziehen die gültigen Verbändeempfehlungen aus dem Jahr 1996 einer Überprüfung", heißt es in einem Schreiben der Verbände an Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

(tor)
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