Riester legt Plan für große Rentenreform vor: SPD billigt Konzept für Verhandlungen mit der Opposition
zuletzt aktualisiert: 17.01.2000Berlin (dpa). Drei Tage vor dem zweiten Konsensgespräch mit der Opposition an diesem Donnerstag hat Arbeitsminister Walter Riester (SPD) ein Fünf-Punkte-Konzept für die geplante große Rentenreform vorgelegt. Das SPD-Präsidium billigte den Fahrplan am Montag in Berlin. Dies sei das Konzept für die Verhandlungen mit Union und FDP. Dagegen stießen die Pläne bei FDP, Rentenversicherern und dem Sozialverband VdK auf Kritik. Die FDP drohte mit Ausstieg aus den Rentengesprächen, falls die Koalition keine echte Reform anstrebe.
Riesters Eckpunkte sehen vor, die private Altersvorsorge durch Zuschüsse zu fördern, die Renten für Hinterbliebene und vermindert Erwerbsfähige neu zu ordnen und teilweise zu kappen sowie eine eigene Sozialhilfe für bedürftige Rentner und Erwerbsunfähige zu schaffen. Zudem will Riester eine Einigung über die Rentenformel erreichen, die auch in der Koalition heftig umstritten ist.
Riester verteidigte seine Absicht, die Rentenzuwächse nach der zweijährigen Begrenzung auf den Inflationsausgleich ab dem Jahr 2002 wieder an die Nettolöhne zu koppeln. Zwar gebe es bei den Konsensgesprächen "keine Tabus". Aber er sehe keine Notwendigkeit, bereits jetzt einen "Generationenfaktor" in die Rentenformel einzubauen. Der Rentenbeitrag könne auch so "langfristig" unter 20 Prozent gehalten werden. Dagegen fordern Grüne, Union, FDP, Arbeitgeber und der Sozialverband VdK, die Altersentwicklung in der Formel zu berücksichtigen.
Union und FDP lehnen auch die von Rot-Grün geplante neue Sozialhilfe für Rentner strikt ab. Danach sollen Rentner und Erwerbsunfähige Anspruch auf eine so genannte "Grundsicherung" haben, die wie die Sozialhilfe an der Bedürftigkeit orientiert ist und aus Steuern bezahlt wird. Anders als bei der normalen Sozialhilfe werden aber die Kinder nicht herangezogen. Die Zahl der möglichen Empfänger wird auf anfangs 350 000 geschätzt, die Kosten auf 2,6 Milliarden Mark im Jahr. Einsparungen bei der normalen Sozialhilfe sind dabei nicht abgezogen.
Im Grundsatz einig sind sich Regierung und Opposition dagegen, die private Altersvorsorge zu fördern. Strittig ist der Weg. Nach dem Riester-Vorschlag sollen Arbeitnehmer bis zu einem Einkommen von 60 000 Mark maximal 250 Mark Zuschuss im Jahr erhalten. Die Kosten werden auf insgesamt eine Milliarde Mark veranschlagt.
Auch will die Regierung die Rentenansprüche berufstätiger Mütter, die Teilzeit arbeiten oder wenig verdienen, aufbessern. Dazu sollen die Kinderbetreuungszeiten stärker angerechnet werden. Mütter, die nicht arbeiten, kommen nicht in Genuss dieser Aufbesserung.
Änderungen soll es auch bei der Hinterbliebenenrente geben. So sollen die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt werden. Stirbt ein Partner, erhält der andere 75 Prozent der gemeinsamen Rentenansprüche. Alternativ können die Eheleute auch das alte Modell wählen. Dieses wird aber durch schärfere Anrechnung des Gesamteinkommens unattraktiver. Für ältere Ehen, bei denen ein Partner schon 40 Jahre ist, soll die alte Regelung bestehen bleiben. Auch die Erwerbsminderungsrenten will Rot-Grün korrigieren.
Auf Einladung von Riester wollen Experten von Regierungskoalition und Opposition am Donnerstag die Konsensgespräche fortsetzen. Riester peilt bis Ende März erste Ergebnisse an. Der Sozialverband VdK und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) kritisierten die Pläne als nicht ausreichend. Das Rentenkonzept gehe an der Entwicklung des Arbeitsmarktes vorbei, sagte BfA-Präsident Herbert Rische.
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