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Kindergelderhöhung um 30 Mark am 1. Januar 2001: SPD und Grüne billigen Pläne zur Familienentlastung

zuletzt aktualisiert: 29.05.2001 - 18:12

Berlin (rpo). Eltern sollen nach dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition ab dem kommenden Jahr um weitere fünf Milliarden Mark entlastet werden. Zentraler Bestandteil ist die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar um 30 auf 300 Mark für das erste und zweite Kind. Neu hinzu kommen Steuervorteile für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen billigten am Dienstag das Gesetz zur zweiten Reformstufe der Familienförderung. Finanzminister Hans Eichel stimmte in allen Details zu, wie die Finanzexperten von SPD und Grünen, Joachim Poß und Christine Scheel, bestätigten. Der Verabschiedung des Gesetzes am (morgigen) Mittwoch im Kabinett steht damit nichts mehr im Wege. Das Gesetz muss durch den Bundesrat.

Nachdem SPD und Grüne das Entlastungsvolumen um mehr als 500 Millionen Mark erhöht hatten, war die Zustimmung Eichels zunächst offen. Allein die exakte Angleichung der Kindergelderhöhung an den Wert in Euro kostet den Staat etwa 250 Millionen Mark mehr, wie aus dem Finanztableau hervorgeht. Das Kindergeld wird ab dem kommenden Jahr 154 Euro betragen, was 301,20 Mark entspricht. Der für Kinder gewährte Freibetrag steigt um mehr als 1.300 auf 11.340 Mark. Hinzu kommen weitere Steuervorteile, die aber nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen.

Das Maßnahmenbündel kostet insgesamt gut sieben Milliarden Mark. Da aber ein Teil durch den Wegfall von Steuervorteilen an anderer Stelle finanziert wird, beträgt die Entlastung knapp fünf Milliarden Mark. Die SPD-Finanzpolitikerin Nicolette Kressl sagte, Schlechterstellungen werde es nicht geben, dafür komme aber die Mehrheit der Eltern besser weg als zurzeit. Der Koalition sei es gelungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Keine Abstriche beim Schulgeld

Bei der Gegenfinanzierung wurden nach heftigen Protesten der Opposition Abstriche gemacht. Zwar bleibt es dabei, dass der Haushaltsfreibetrag für allein Erziehende schrittweise reduziert und 2005 völlig abgeschafft wird. Der Ausbildungsfreibetrag wird jedoch nicht - wie zunächst geplant - völlig abgeschafft, sondern lediglich auf 1.800 Mark gekürzt. Er wird nur Eltern gewährt, deren Kinder über 18 Jahre alt sowie in Ausbildung sind und nicht zu Hause wohnen. Schulgeld können Eltern zu 30 Prozent von der Steuer absetzen, wenn ihre Kinder auf Privatschulen gehen.

Der Freibetrag von 11.340 Mark setzt sich aus mehreren Steuervorteilen zusammen: Der Betreuungsfreibetrag wird von bisher 3.024 auf 4.212 Mark steigen. Zudem soll die bisherige Altersgrenze von 16 Jahren wegfallen. Künftig wird der Betrag bis zum 27. Lebensjahr des Kindes gewährt. Der Freibetrag, der das Existenzminimum des Kindes mit abdecken soll, wird den Angaben zufolge von 6.912 auf 7.128 Mark steigen.

Die Reform der steuerlichen Familienförderung war vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben worden. Seit Amtsantritt der rot-grünen Regierung 1998 wurde das Kindergeld um 50 Mark erhöht, der Kinderfreibetrag stieg auf knapp 10.000 Mark.

Quelle: RPO Archiv

 
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