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NPD-Verbotsverfahren: Stellungnahme zu V-Mann-Einsatz liegt Richtern vor

zuletzt aktualisiert: 11.02.2002 - 20:26

Berlin (rpo). Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen im NPD-Verbotsverfahren nun über Konsequenzen aus der V-Mann- Affäre entscheiden.

Nach Abstimmung mit den Bundesländern wurde die von den Richtern gewünschte Stellungnahme zum Einsatz der V-Leute am Montag per Bote von Berlin nach Karlsruhe gebracht. Die Pressestelle des Gerichts bestätigte am späten Nachmittag den Eingang der Stellungnahme.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geben in dem 37-seitigen Papier mit 33 Anlagen Auskunft zum Einsatz der bisher enttarnten V-Leute in der NPD. Darin vertreten die drei Antragsteller die Position, die über Verbindungsleute gewonnenen Informationen seien für das Verbotsverfahren "rechtlich zulässig verwertbar".

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, wollte in Berlin "aus Respekt vor dem Gericht" keine Angaben über Einzelheiten der Stellungnahme machen. "Angesichts des sehr geringen Anteils" der V-Mann-Problematik könne aber "von einer grundlegenden Revision der Anträge überhaupt nicht die Rede" sein.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) schreibt, macht der Schriftsatz zu den sechs bekannten V-Leuten zwar detaillierte Angaben. Er nennt aber keine weiteren Kontaktpersonen, da der Staat verpflichtet sei, ihr Leben und ihre Unversehrtheit zu schützen. Unter den vom Gericht geladenen Auskunftspersonen befinde sich außer dem bekannten NPD-Funktionär Wolfgang Frenz kein weiterer Vertrauensmann des Verfassungsschutzes, wird unterstrichen.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) sieht das Verbotsverfahren als "zum Scheitern verurteilt" an, so wie die Bundesregierung es betreibe. Es sei "in der Tat zu überlegen", die Anträge in Karlsruhe zurückzunehmen, meinte Merz. Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, verlangte, aus den Verbotsanträgen die Aussagen von V-Leuten zu streichen.

Außenminister Joschka Fischer (Grüne) kritisierte, die Debatte um die Pannen beim NPD-Verbotsverfahren werde unter "völlig falschen Prioritäten" geführt. Das Problem sei nicht die Bewertung der V-Leute in den Verbotsanträgen, sondern die Ausrichtung der NPD, sagte er der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt" (Dienstag). Die NPD argumentiere "in ihrer Programmatik eindeutig in der Tradition der NSDAP". "Das ist das Hauptproblem."

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte dem Berliner "Tagesspiegel" (Dienstag): "Wir denken nicht im Traum daran, auch nur eine Silbe zu ändern an dem Antrag, den wir gestellt haben." Die V- Mann-Affäre sei für ihn "eine ärgerliche Panne im Detail". Der Innenexperte der Grünen, Cem Özdemir, sagte derselben Zeitung, die "klaren antisemitischen Äußerungen" des NPD-Anwalts Horst Mahler hätte so viel Substanz, "dass es wirklich ausreicht für ein Verbot".

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichnete die in Karlsruhe eingereichte Stellungnahme als "dort schwach, wo die Problematik der V-Leute angesprochen wird". Sie lasse offen, ob Teile der NPD vom Geheimdienst gesteuert wurden, sagte er der "Berliner Zeitung" (Montag). Die Vorsitzende des Bundestags- Innenausschusses, Ute Vogt (SPD), rechnet nicht mehr vor der Bundestagswahl mit einer Entscheidung über das NPD-Verbot. Für ein Urteil reiche die Zeit nicht mehr aus, sagte sie der Oldenburger "Nordwest-Zeitung" (Montag).

Quelle: RPO Archiv

 
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