Sterbehilfe: Ärzte wollen Berufsrecht liberalisieren

Die Bundesärztekammer plant, ihr Berufsrecht beim Thema Sterbehilfe zu liberalisieren. Damit reagieren die Mediziner auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Richter hatten entschieden, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist.

"Ich kann mir für unser Berufsrecht eine Formulierung vorstellen, die zum Ausdruck bringt, dass es nicht zur Aufgabe des Arztes gehört, Menschen beim Suizid zu helfen. Wenn der Arzt als Mensch dies aber mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dann darf er dies tun", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, unserer Zeitung.

Bei dem Fall vor dem Bundesgerichtshof im Juni hatte eine Frau auf Anraten eines Medizinrechtlers den Nahrungsschlauch ihrer seit fünf Jahren im Koma liegenden Mutter durchtrennt. Daraufhin legten die Ärzte gegen den Willen der Frau eine neue Magensonde. Der Medizinrechtler wurde wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob diese Strafe auf.

Derzeit ist das Berufsrecht der Ärzte in Sachen Sterbehilfe noch strenger gefasst als die gesetzliche Regelung. Die Ärzte wollen nun ihr Berufsrecht an die Gesetzeslage anpassen. Insgesamt ist die Medizinerschaft beim Thema Sterbehilfe restriktiv. Nach einer Allensbach-Umfrage sprechen sich 80 Prozent der Ärzte gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus. In der praktischen Berufsausübung ist das Thema aber präsent: Jeder dritte Arzt wird mindestens einmal in seinem Berufsleben um aktive Sterbehilfe gebeten. Ärztepräsident Hoppe mahnt: "Wir wollen keinesfalls eine Entwicklung befördern, in der ein Druck auf Schwerkranke entsteht, freiwillig in den Tod zu gehen."

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