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Steuerschlupfloch für Erben schließen

An der Erbschaft- und Schenkungsteuer scheiden sich schon immer die Geister: Die einen wollen sie wie in Österreich am liebsten abschaffen, weil hier bereits versteuertes Einkommen erneut versteuert werde. Die anderen dagegen wollen sie am liebsten vervielfachen, um für mehr Chancengerechtigkeit jeder neuen Generation zu sorgen - und freilich auch, um mehr Geld in die Staatskasse zu bekommen.

Entscheiden können den Streit nur die gesetzgebenden Parlamente. Bislang legten sie sich so fest: Wir besteuern Erbschaften ein wenig und wir bevorzugen Betriebsvermögen. Denn die Steuer sollte Firmen bei der Übertragung nicht in ihrer Existenz bedrohen. Gibt es den Betrieb auch nach zehn Jahren noch, genießen die Erben bisher Steuerfreiheit.

Diese Bevorzugung ist für manche verführerisch: Sie wandeln Privat- in Betriebsvermögen um, nur damit ihre Erben steuerfrei bleiben. Dieses Steuerschlupfloch gilt es zu schließen. Es ist daher gut und richtig, wenn das Verfassungsgericht hier im Herbst eine Korrektur vorgibt. Allerdings steht die Koalition dann vor der schwierigen Aufgabe, die Erbschaftsteuer für Betriebe nicht zu erhöhen. Die Absenkung der Steuersätze könnte Teil einer Lösung sein.

(mar)
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