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Hohe Arbeitslosigkeit und schlechte Konjunktur: Steuerurteil "kein Grund zu Besorgnis" für Rentner

zuletzt aktualisiert: 07.03.2002 - 17:39

Berlin (rpo). Das Verfassungsgerichtsurteil zur Rentenbesteuerung ist nach Überzeugung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für die Rentner "kein Grund zur Besorgnis".

Die BfA ging am Donnerstag von einer Übergangsfrist von etwa 30 Jahren aus und betonte die Notwendigkeit, sehr sorgfältige Regelungen zu finden. Sie erwartet aber auch, dass das Urteil noch einige Schwierigkeiten birgt. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel verglich den Umstieg mit einer weiteren Steuerreform.

Die Umsetzung des Richterspruchs wird nach Auffassung von BfA-Präsident Herbert Rische nicht so einfach werden. Die Rentenreform werde angepasst, im Grundsatz aber nicht berührt werden. Er wies darauf hin, dass die so genannte Riester-Rente den Weg in die nachgelagerte Besteuerung bereits eingeschlagen habe.

BfA-Vorstandsvorsitzender Christian Zahn unterstrich, dass ein großer Teil der Rentner auch in Zukunft keine Steuern zahlen müsse. Zusätzlich müsse der Gesetzgeber aber auch für Renten Versorgungsfreibeträge und Möglichkeiten zum Werbungskostenabzug schaffen wie bei den Beamtenpensionen. Die jetzigen Steuerfreibeträge würden in Zukunft schon von der Rente aufgebraucht, so dass zusätzliche Einkünfte etwa aus Vermietung besteuert werden würden.

Er erwartet auch eine Diskussion darüber, ob andere Formen der Altersvorsorge wie Lebensversicherungen in Zukunft ebenfalls besteuert werden müssen. Zu prüfen sei auch, ob die steuerrechtlichen Regelungen für Ehe und Familie noch ihre angestrebte Wirkung entfalteten. Vor allem das Ehegattensplitting werde im Rentenrecht eine neue Bedeutung bekommen, sagte Zahn voraus.

Die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Scheel, sagte im Deutschlandfunk, der Umstieg müsse im Prinzip "wie eine weitere Steuerreform" betrachtet werden. Die Grünen-Politikerin plädierte für eine konkretere und klarere Lösung bei den Sozialversicherungsbeiträgen insgesamt. Derzeit seien die Freibeträge etwa für Selbstständige, Rentenversicherungspflichtige und Beamte höchst unterschiedlich.

Der Wirtschaftsweise Bert Rürup sagte im "Handelsblatt" auch Konsequenzen für die private und betriebliche Altersvorsorge voraus. Systematisch richtig sei, dass Sozialrenten mit der Riester-Rente gleichgestellt würden. Mittelfristig müsste auch die betriebliche Altersversorgung angepasst werden. Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, forderte in der "Braunschweiger Zeitung" eine zügige Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung.

Quelle: RPO Archiv

 
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