Berlin Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose

Berlin · Nach einiger Verunsicherung bei Organspendern hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Feststellung des Hirntodes verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die den Hirntod feststellen, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, sich also mit Nerven, Gehirn und Rückenmark auskennen.

Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien. Die Feststellung des Hirntodes ist Voraussetzung für eine Organspende. Die alte Richtlinie von 1997 hatte nur "eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen" verlangt. Über den Facharzttitel hinaus stellt die Richtlinie allerdings keine konkreten Anforderungen an die Ärzte.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort