Düsseldorf Studiengebühr für Ausländer in NRW

Düsseldorf · Schwarz-Gelb will Studenten aus Nicht-EU-Staaten zur Kasse bitten.

Eine allgemeine Studiengebühr wird es nach dem Willen von CDU und FDP auch künftig in NRW nicht geben. Nur Studenten aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig 1500 Euro pro Semester zahlen müssen. Das teilten die Verhandlungsführer Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) gestern als Zwischenergebnis ihrer Koalitionsverhandlungen mit.

Nach Abzug von Ausnahmeregelungen, etwa für Flüchtlinge mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis, seien rund 30.000 Studenten in NRW von der neuen Gebühr betroffen. Die Gesamteinnahmen aus der Ausländer-Gebühr sollen mittelfristig gut 90 Millionen Euro pro Jahr betragen und sämtlichen NRW-Hochschulen zugutekommen, unabhängig davon, wie viele Nicht-EU-Ausländer dort jeweils studieren. Zusätzlich will Schwarz-Gelb den Grundetat für die NRW-Hochschulen in noch nicht verabredeter Höhe aufstocken.

Mit diesem Modell schließen CDU und FDP sich einer neuen Regelung aus dem schwarz-grün regierten Baden-Württemberg an. Lindner geht davon aus, dass weitere Bundesländer folgen werden.

Als weiteres Verhandlungsergebnis einigten sich CDU und FDP auf die Einführung der sogenannten Landarzt-Quote. Rund zehn Prozent der landesweiten Medizin-Studienplätze sollen bei abgesenkten Zugangsvoraussetzungen für Studenten reserviert bleiben, die sich verpflichten, nach dem Studium in ärztlich unterversorgten Gebieten zu praktizieren. Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Krankenhaus-Planung in NRW müsse neu strukturiert werden und sich weniger als bislang an Betten-Kapazitäten, sondern mehr an Qualitätskriterien und Kooperationsmöglichkeiten orientieren.

Über Bundesratsinitiativen wollen CDU und FDP außerdem eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitszeitgesetzes erreichen sowie Rentnern und Langzeitarbeitslosen bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten einräumen.

(tor)
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