Tapetenwechsel

Die Mieter dürfen sich freuen. Ihre Rechte wurden gestärkt. Zumindest auf den ersten Blick. Der Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen drastisch eingeschränkt. Die gern geübte Praxis, Renovierungskosten anteilig in Rechnung zu stellen, wurde gekippt. Wer in eine unrenovierte Wohnung einzieht, muss am Ende der Mietzeit nicht mehr zu Pinsel und Farbeimer greifen. Die Vermieter bleiben also häufig auf den Kosten sitzen. Das freilich könnte auch negative Folgen für den Wohnungsmarkt haben.

Wer mit altem Vertrag schon länger in seiner Mietwohnung lebt, kann so gut wie sicher sein, dass er beim Auszug nicht renovieren muss. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung spart der Mieter so schnell einen vierstelligen Betrag. Was der Mieter spart, belastet indes den Vermieter, der nach Auswegen suchen wird. Höhere Mieten und Wohnungen ohne Anstrich und Tapete sind bei Mieterwechsel wahrscheinlich. Der BGH-Entscheid schreckt zudem private Investoren ab. Mit Blick auf die heute schon angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ist das fatal.

(RP)
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