Berlin Termingarantie beim Facharzt nur mit ärztlicher Überweisung

Berlin · Gesetzlich Versicherte, die die Termingarantie beim Facharzt in Anspruch nehmen wollen, werden grundsätzlich eine Überweisung benötigen. Ausgenommen sind nur Besuche beim Gynäkologen, beim Augen- und beim Kinderarzt. Dies geht aus einem Entwurf des "Versorgungsstärkungsgesetzes" hervor, der unserer Zeitung vorliegt.

Mit der Termingarantie setzt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Geplant ist, dass Kassenpatienten künftig nicht mehr länger als vier Wochen auf einen Termin warten sollen. Der Termin soll ihnen spätestens binnen einer Woche von der Terminservicestelle mitgeteilt werden.

Dem Entwurf zufolge müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Servicestellen aufbauen. Dabei können sie - müssen aber nicht - mit den Kassen zusammenarbeiten. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes 2015 sollen die Servicestellen ihre Arbeit aufnehmen. Eine Überweisung allein ist allerdings noch keine Garantie, dass die Versicherten auch vermittelt werden. Es muss auch ersichtlich sein, dass sich ohne weiteren Arztbesuch ihr Zustand verschlechtern könnte.

Das "Versorgungsstärkungsgesetz" regelt weitere Punkte zugunsten der Versicherten. So müssen Patienten künftig vor einer Operation mündlich vom Arzt darüber aufgeklärt werden, dass sie eine zweite ärztliche Meinung einholen können. Diese Aufklärung muss spätestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff stattfinden. Auch von der Neuregelung der Notfallversorgung dürften die Patienten profitieren: Die Praxis-Ärzte und die Kliniken werden bei der Notfallversorgung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

(RP)
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