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"Rechtswidrig erworbenes Wissen": Thierse gegen Verwendung von Stasi-Akten in CDU-Affäre

zuletzt aktualisiert: 30.03.2000 - 07:20

Hamburg (dpa). Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat sich grundsätzlich gegen eine Verwendung von Material aus Stasi-Akten im Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre ausgesprochen. "Das ist rechtswidrig erworbenes Wissen und darf deshalb nicht vor Gericht, und eben auch nicht im Ausschuss verwendet werden", sagte Thierse am Mittwochabend im Fernsehsender n-tv. Indessen wächst die Kritik an Zeugen aus der CDU, die im Untersuchungsausschuss des Bundestages die Aussage verweigern.

Thierse deutete an, dass die Aussageverweigerung von Zeugen auf Grund der neu entfachten öffentlichen Diskussion wohl nicht dauerhaft durchzuhalten sei. "Der Druck wird stärker", dass die damaligen CDU- Finanzexperten Horst Weyrauch und Uwe Lüthje gezwungen sein könnten, ihr Schweigen vor dem Ausschuss des Bundestages zu brechen, sagte er.

Der FDP-Ausschussvertreter Max Stadler forderte, dass Zeugen, die bisher die Aussage verweigerten, auf Grund der jüngsten Erkenntnisse noch einmal vernommen werden sollten. Weyrauch zum Beispiel habe sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, weil er befürchten müsse, selber strafrechtlich belangt zu werden. "Wegen der verjährten Vorgänge kann er aber gar nicht strafrechtlich verfolgt werden. Er muss also zu Vorgängen aus den 70er und 80er Jahren Farbe bekennen", sagte er am Mittwochabend im Norddeutschen Rundfunk (NDR). Stadler und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Michael Glos, lehnten die Verwendung der Stasi-Akten in dem Ausschuss ab.

Der ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Ernst Gottfried Mahrenholz erklärte, die Aussageverweigerung von Weyrauch und des ehemaligen CDU-Abteilungsleiters Hans Terlinden seien nicht zu rechtfertigen. Eine totale Aussageverweigerung sei nicht akzeptabel, sagte Mahrenholz am Mittwochabend in der ZDF-Sendung "Kennzeichen D". Der ehemalige Präsident des Karlsruher Gerichts, Prof. Ernst Benda, sagte zum Verhalten von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl: "Das Gesetz sagt völlig eindeutig, dass also über Spenden oberhalb einer bestimmten Höhe Auskunft zu geben ist." Kohl habe das nicht getan. Damit verstoße er gegen das Gesetz.

Der Chef der Gauck-Behörde für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, ermahnte dazu, vorsichtig mit der parteipolitischen Auswertung des Stasi-Materials zu sein. Gauck wies am Mittwochabend im ZDF- "Heute-Journal" darauf hin, dass das Stasi-Unterlagengesetz nicht nur den Opfern dienen, sondern auch Zugang zu Informationen zum Beispiel von Personen der Zeitgeschichte ermöglichen solle. Auch andere Informationen der Stasi seien illegal gewonnen worden und würden dennoch genutzt, sagte Gauck. Er betonte, dass es keine eigene Strategie seiner Behörde zur Veröffentlichung von Informationen gebe.

Grünen-Fraktionschef Rezzo Schlauch hatte sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, die Stasi-Protokolle über die Abhöraktionen gegen Weyrauch und Lüthje im Untersuchungsausschuss zur Grundlage der Beweisführung zu machen. Die PDS vertrat eine ähnliche Meinung. Neben Union und FDP ist auch die SPD dagegen.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass das Ministerium für Staatssicherheit der DDR jahrelang wichtige CDU-Finanzexperten abgehört hatte und so schon vor zwei Jahrzehnten umfangreiche Erkenntnisse über das illegale Finanzgebaren der Partei gehabt hatte.

Quelle: RPO Archiv

 
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