Straßburg Türkei muss zwei Journalisten je 21.500 Euro zahlen

Straßburg · Es sind die beiden ersten Urteile ihrer Art durch eins der höchsten europäischen Gerichte, und sie geben der kritischen Presse gegen die türkische Regierung recht: Mit der Inhaftierung von zwei Journalisten nach dem Putschversuch 2016 habe Ankara die Europäische Menschenrechtskonvention mehrfach verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 16538/17 und 13237/17).

Mehmet Altan veranstaltete im TV-Sender Can Erzincan ein politisches Diskussionsprogramm, Sahin Alpay schrieb für die Zeitung "Zaman". Nach dem Putsch wurden beide Medien geschlossen, beide Männer verhaftet. Die inzwischen beendete Untersuchungshaft des nun unter Hausarrest stehenden Alpay und des verurteilten und daher weiter inhaftierten Mehmet Altan verstießen gegen die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit, erklärte der EGMR. Beiden muss die Türkei je 21.500 Euro Schadenersatz zahlen.

Die Urteile stellen Grundsätze der Pressefreiheit klar. Zwar hätten der letztlich gescheiterte Putschversuch und andere Terrorakte "eine große Bedrohung für die Demokratie in der Türkei" dargestellt, erkannten die Richter. Jedoch sei es eine der wichtigsten Eigenschaften der Demokratie, Probleme durch öffentliche Debatte lösen zu können. "Demokratie gedeiht auf der Meinungsfreiheit", heißt es in beiden Urteilen.

(epd)
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