Persönlich Udo Di Fabio ... will Gott in jeder Verfassung

Der frühere Verfassungsrichter und Grundgesetzexperte Udo Di Fabio (60) ist ein streitbarer Geist. Der konservative Verfassungsrechtler ist immer wieder damit aufgefallen, dass er über die kulturellen Voraussetzung von Verfassungsnormen nachdachte. Danach, so lehrt der inzwischen zum Jura-Professor gewandelte Richter, könnten Staat und Verfassung nicht die Voraussetzungen für ihre Existenz schaffen. Dafür seien Werte wie Familie, Religion und Tradition notwendig.

Diesen Ansatz vertrat Di Fabio erst kürzlich wieder in Kiel bei einer Veranstaltung, zu der der evangelische Bischof Gothart Magaard aus Schleswig geladen hatte. Es ging um den möglichen Gottesbezug in der neuen Landesverfassung von Schleswig-Holstein. Der Landtag möchte ähnlich wie im Grundgesetz diesen Bezug in die Präambel nehmen und benötigt dazu einen Zwei-Drittel-Mehrheit. Während die CDU geschlossen dafür ist, sind die anderen Parteien eher gespalten.

Di Fabio hielt ein feuriges Plädoyer für den Gottesbezug: "Aus der Erfahrung, aus dem Schock des Nationalsozialismus wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine Verfassung, die mehr ist als ein formale Ordnung, sondern die darüber hinaus eine Werteordnung bietet", erklärte der Jurist. Das sei eine neue Entwicklung. Denn die Verfassungen der Paulskirche 1848 und die Weimars kannten diesen Bezug nicht.

Es gehe, so Di Fabio, im Grunde darum, ob es noch eine Instanz jenseits der menschlichen Vernunft gebe. Diese könne Gott genannt werden, der aber weder ein christlicher noch ein jüdischer noch ein muslimischer Gott sei. Er könne nach dieser Lesart sogar der Gott der Atheisten sein, wenn für diese der Mensch nicht der alleinige Bezugspunkt alles Irdischen sei.

Bei der Veranstaltung war übrigens auch der Kieler Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) zugegen, der sich für einen Gottesbezug ausspricht.

(RP)
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