Straßburg UN-Soldaten wegen Srebrenica nicht zu belangen

Straßburg · Der Völkermord im bosnischen Srebrenica wird keine strafrechtlichen Folgen für UN-Blauhelmsoldaten haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat keine Einwände dagegen, dass die niederländischen Behörden die Soldaten nicht angeklagt haben.

Geklagt hatten Angehörige von drei Opfern. Im Juli 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen in der UN-Schutzzone Srebrenica 8000 muslimische Jungen und Männer ermordet. Die niederländische Blauhelm-Einheit hatte sich den Angreifern unter General Ratko Mladic zuvor kampflos ergeben. Die drei Opfer hatten auf der Militärbasis Zuflucht gesucht, waren jedoch weggeschickt worden.

(dpa)
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