Straßburg UN-Soldaten wegen Srebrenica nicht zu belangen
Straßburg · Der Völkermord im bosnischen Srebrenica wird keine strafrechtlichen Folgen für UN-Blauhelmsoldaten haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat keine Einwände dagegen, dass die niederländischen Behörden die Soldaten nicht angeklagt haben.
23.09.2016
, 10:26 Uhr
Geklagt hatten Angehörige von drei Opfern. Im Juli 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen in der UN-Schutzzone Srebrenica 8000 muslimische Jungen und Männer ermordet. Die niederländische Blauhelm-Einheit hatte sich den Angreifern unter General Ratko Mladic zuvor kampflos ergeben. Die drei Opfer hatten auf der Militärbasis Zuflucht gesucht, waren jedoch weggeschickt worden.