Sonderermittler Hirsch ohne rechtliche Grundlage: Union: Rechtsbruch bei Leuna-Ermittlungen
zuletzt aktualisiert: 03.01.2001 - 14:04Berlin (dpa). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der rot-grünen Regierung Rechtsbruch bei den Ermittlungen in der Leuna-Affäre vorgeworfen. Für die Bestellung des Sonderermittlers Burkhard Hirsch habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach am Mittwoch in Berlin.
Ein solcher Ermittler müsse in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, sagte der von der Union mit einem Rechtsgutachten beauftragte Staatsrechtler Ulrich Battis. Der FDP- Bundestagsabgeordnete Hirsch sagte der dpa, er sei Ermittlungsführer in Vorermittlungen nach Paragraf 26 der Bundesdisziplinarverordnung gewesen. "Ich habe meine Arbeit nach Recht und Gesetz geleistet."
Hirsch hatte im Auftrag der Bundesregierung nach Akten geforscht, die Aufschluss über Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie geben könnten. Die Akten waren angeblich nach dem Regierungswechsel 1998 aus dem Kanzleramt verschwunden.
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