Düsseldorf Unis in NRW dürfen wieder Anwesenheit verlangen

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalens parteilose Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen geht ihr erstes großes bildungspolitisches Projekt an: die Überarbeitung des Hochschulgesetzes. Gestern stellte sie Eckpunkte vor. Grundsätzlich erhalten die Hochschulen wieder mehr Befugnisse, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, als unter Pfeiffer-Poensgens Vorgängerin Svenja Schulze (SPD). Das geltende Gesetz trage der Aufgabe nicht genügend Rechnung, "für freie wissenschaftliche Kreativität" an den Hochschulen zu sorgen, heißt es in den Eckpunkten.

Vorgesehen ist unter anderem, dass die Unis und Fachhochschulen im Land künftig wieder die Anwesenheit ihrer Studenten verlangen dürfen. "Es obliegt der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden vor Ort, Anwesenheit dort vorzusehen, wo sie mit Blick auf den Lernerfolg sachgerecht ist", halten die Eckpunkte fest. Die Studentenvertretungen übten Kritik an dem Plan. Vieles Weitere ist aus dem Koalitionsvertrag bekannt: Fallen sollen auch die Rahmenvorgaben, die dem Ministerium Eingriffsmöglichkeiten an den Hochschulen eröffneten, der verbindliche Hochschulentwicklungsplan und die "Zivilklausel". Sie verpflichtete Hochschulen auf "friedliche Ziele". Staatliche Hilfestellung sei dazu nicht erforderlich, heißt es in den Eckpunkten.

Keine Aussagen trifft das Konzept über die im schwarz-gelben Koalitionsvertrag angekündigten Studiengebühren von 3000 Euro pro Jahr für Nicht-EU-Ausländer - die Erhebung von Studiengebühren ist in einem eigenen Gesetz geregelt. Pfeiffer-Poensgen hatte angekündigt, zunächst die Auswirkungen eines ähnlichen Gebührenmodells in Baden-Württemberg abzuwarten.

(fvo)
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