Düsseldorf Unis müssen Geldgeber erst nachträglich nennen

Düsseldorf · Die Landesregierung entschärft den Entwurf des Hochschulgesetzes – allerdings nur ein kleines Stück.

Düsseldorf: Unis müssen Geldgeber erst nachträglich nennen
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Die Landesregierung entschärft den Entwurf des Hochschulgesetzes — allerdings nur ein kleines Stück.

Das Wissenschaftsministerium reagiert auf die Kritik am neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz: Im überarbeiteten Gesetzentwurf, der unserer Zeitung vorliegt, kommt Ministerin Svenja Schulze (SPD) den Hochschulen entgegen — allerdings nur ein kleines Stück. Die wichtigste Änderung betrifft den Punkt, um den es den heftigsten Streit gegeben hatte: die geplante Pflicht der Unis und Fachhochschulen, Auskunft über ihre Drittmittel zu geben — die Gelder also, die aus Forschungsinstitutionen oder der Industrie kommen.

Zwar sollen nach dem neuen Entwurf die Hochschulen weiterhin "in geeigneter Weise" über Themen der drittmittelfinanzierten Forschung, Geldgeber und Umfang der Mittel informieren; allerdings geht es jetzt explizit nur noch um abgeschlossene Projekte. Zudem wurde der Satz eingefügt, dass eine Information nicht stattfindet, wenn "ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch die Gefahr eines wirtschaftlichen Schadens entsteht". Eine Hintertür lässt freilich auch die neue Fassung — denn eine Informationspflicht soll es weiterhin geben, "wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung der Information hat und der Schaden nur geringfügig wäre".

Komplett gestrichen wurde die Passage, die es dem Ministerium erlauben sollte, einzelnen Fachbereichen per Rechtsverordnung "zur Sicherung der Qualität des Promotionsgeschehens" das Promotionsrecht zu entziehen. Auch eine Neuakkreditierung von Promotionsstudiengängen war vorgesehen. Viele Unis hatten das als Eingriff in eines ihrer ureigenen Rechte empfunden.

Veränderungen gibt es auch bei dem geplanten Finanztopf aus zum Jahresende nicht verbrauchten Landesmitteln ("Liquiditätsverbund") — das Land will sie bei sich bündeln, um die Aufnahme teurer Kassenkredite zu verringern. Die Hochschulen hatten befürchtet, dass Mittel aus diesem Topf im folgenden Jahr nicht mehr für die einzelne Uni oder Fachhochschule verfügbar sein könnten. Der neue Entwurf stellt nun klar: Die übrig gebliebenen Mittel "werden durch das Land für die Hochschule verwahrt und stehen ihr als Rücklage überjährig zur Verfügung". Im ersten Entwurf war von "den Hochschulen" die Rede gewesen — jetzt soll also der Singular statt des Plurals Klarheit schaffen.

In anderen wichtigen Punkten zeigt sich Schulze dagegen hart — etwa beim neuen Instrument der Rahmenvorgaben, die dem Land mehr Mitsprache in Wirtschafts- und Haushaltssachen sichern sollen. Der entsprechende Paragraf sieht jetzt lediglich zusätzlich eine Anhörung der betroffenen Hochschule vor. Von den Unis ist deshalb nach wie vor Kritik zu hören: "Wenn es so käme, wäre es immer noch furchtbar", sagt etwa ein Mitglied der Landesrektorenkonferenz.

(RP)
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