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Zur CDU-Spendenaffäre: Untersuchungsausschuss verklagt Hessen auf Aktenherausgabe

zuletzt aktualisiert: 14.09.2000 - 10:46

Berlin (dpa). Der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur CDU- Spendenaffäre wird die CDU-geführte Wiesbadener Landesregierung auf Herausgabe von Ermittlungsakten zum hessischen CDU-Finanzskandal verklagen. Dies beschloss das Gremium am Donnerstag in Berlin gegen die Stimmen der CDU. Der Hagener Rechtsprofessor Martin Morlok soll dafür einen Eilantrag beim zuständigen Gericht stellen.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Volker Neumann, sagte, dass dies ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages ist. Noch nie habe sich ein Land in den vergangenen 50 Jahren geweigert, einem Untersuchungsausschuss des Bundestages Akten herauszugeben. Das hessische Justizministerium hatte sich in der vergangenen Woche darauf berufen, dass aus rechtsstaatlichen Gründen eine Herausgabe der Akten nicht möglich sei, die im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den hessischen CDU-Landesvorsitzenden Manfred Kanther angelegt wurden. Neumann sagte, in einem letzten Schreiben habe sich das CDU-geführte hessische Justizministerium auch darauf berufen, dass aus Gründen des Schutzes der CDU die Aktenherausgabe verweigert werden müsse. Das Ministerium habe reklamiert, dass die CDU bestimmte Tatsachen nicht preisgeben müsse, die den innersten Bereich des Parteilebens betreffen würden.

Neumann wies diese Rechtsauffassung energisch zurück. In einem Gerichtsverfahren, zu dessen Vorbereitung die Akten angelegt werden, würden die Sachverhalte ohnehin öffentlich. Der Berliner Untersuchungsausschuss prüft ebenfalls die Vorgänge in der hessischen CDU. Im Frühjahr wurden dazu auch der hessische Ministerpräsident Roland Koch und Kanther als Zeugen vernommen. Die Vernehmungen waren aber auch nach Ansicht von SPD und Grünen wenig effektiv, weil die Akten der Wiesbadener Staatsanwaltschaft nicht zur Verfügung standen.

Quelle: RPO Archiv

 
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