Fragwürdige diplomatische Immunität US-Botschaft als Abhör-Zentrum?

Berlin · Wenn Staaten aus diplomatischen Vertretungen heraus ausgeforscht werden, können sie dagegen kaum einschreiten.

Ob die verdächtigen Aufbauten auf dem Dach der Botschaft der Vereinigten Staaten mitten in Berlin tatsächlich hochmoderne Abhöranlagen sind, wird sich gegen den Willen Washingtons niemals klären lassen. Selbst wenn die Bundesregierung erdrückende Beweise dafür hätte, dass vom Botschaftsgelände am Brandenburger Tor aus ständig Straftaten begangen werden, sind ihr die Hände gebunden. Das legt das weltweit seit 1961 geltende "Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen" fest.

Wie Völkerrechtsexperte Thomas Giegerich von der Universität Saarbrücken erläutert, wäre eine Spionagetätigkeit von Botschaftsmitarbeitern ein "klarer Missbrauch des Gesandtschaftsrechts". Die Rechtslage sei hier eindeutig: "Keine Botschaft darf sich mit illegalen Mitteln Informationen beschaffen."

Während bei Privatpersonen mit Abhöranlagen im Dachgeschoss sicherlich bald die Polizei vor der Türe stünde, haben Botschaften nichts zu befürchten. Zwar hat der Generalbundesanwalt mit Vorermittlungen begonnen. Doch selbst wenn er zu dem Schluss käme, dass die Polizei die verdächtigen Geräte in Augenschein nehmen oder Zeugen in der Botschaft befragen sollte, ginge beides nicht ohne Einverständnis des US-Botschafters.

Und da für den Kontakt mit dem diplomatischen Dienst das Auswärtige Amt zuständig ist, könnte auch kein Polizist einfach an der Pforte der Botschaft klingeln, sondern erst müsste das Auswärtige Amt eine Verbalnote mit einer förmlichen Anfrage auf den Weg bringen.

"Die Reaktionsmöglichkeiten sind sehr eingeschränkt", lautet denn auch die Zusammenfassung von Völkerrechtler Giegerich. Selbst wenn die mit dem Ausspionieren beauftragten Botschaftsangehörigen persönlich bekannt wären, könnten sie von keinem deutschen Gericht bestraft werden. Die Polizei könnte gegen sie allenfalls tätig werden, wenn sie außerhalb der Botschaft in flagranti beim Abhören erwischt würden. Dann könnten sie vorübergehend festgenommen werden, um die weitere Ausübung der Straftat zu unterbinden.

Die einzige nachhaltige Sanktion wäre dann jedoch nur, die betreffende Person zur "persona non grata" zu erklären, also zu einer unerwünschten Person. "Dann müsste die Botschaft die betroffenen Mitarbeiter abziehen und durch anderes Personal ersetzen", erläutert Giegerich. Das komme gelegentlich mit der Begründung vor, dass die jeweiligen Botschaftsangehörigen in einer Weise tätig geworden seien, die "mit ihrem Status nicht vereinbar ist". Das sei in der Regel die höfliche Umschreibung für "geheimdienstliche Tätigkeit".

Unter befreundeten Nationen wird ein solcher Affront jedoch gewöhnlich vermieden. Stattdessen gibt es dem Vernehmen nach in solchen Fällen dezente Kontakte von Sicherheitsbehörden mit der Botschaftsspitze mit der "Empfehlung", auf bestimmte Mitarbeiter doch besser zu verzichten. Eskaliert die Sache jedoch, revanchiert sich der betroffene Staat zur eigenen Gesichtswahrung, indem er bei sich ebenfalls Botschaftsmitarbeiter zu unerwünschten Personen erklärt.

Die Immunität der Botschaftsmitarbeiter reicht laut Giegerich sogar über deren diplomatische Tätigkeit hinaus. Selbst wenn sie Jahre später als Privatpersonen noch einmal nach Deutschland kämen, könnten sie immer noch nicht belangt werden für Straftaten, die sie im Zuge ihrer dienstlichen Aufgaben verübt hätten, hier also das Ausspähen des Kanzlerin-Handys. Lediglich "privat" begangene Delikte unterlägen nach dem Ausscheiden aus dem diplomatischen Dienst der deutschen Gerichtsbarkeit.

Anders verhält es sich, wenn CIA-Mitarbeiter einreisen und außerhalb der Botschaft spionieren, ohne vorher ein förmliches Akkreditierungsverfahren als Botschaftspersonal durchlaufen zu haben. Dann könnten sie jederzeit festgenommen und bestraft werden.

Wegen der dürftigen Sanktionschancen hat der Verfassungsschutz bereits beim Berlin-Umzug sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag davor gewarnt, zu sorglos zu kommunizieren. Er verwies auf die sehr geringen Distanzen zwischen Regierungsviertel und diversen Botschaften in Berlin.

Dass dort große Funkeinrichtungen zum Standard gehören, lässt sich von den Lauschern nämlich leicht begründen: Offiziell brauchen sie diese nämlich nur zum Senden verschlüsselter Informationen und für den Empfang von Nachrichten aus ihren Heimatländern. Anderes muss man ihnen erst einmal nachweisen. Aber wie?

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort